Vandalismus - Zahlt die Vollkasko?
Ja - Vollkaskoversicherte bekommen ihren Schaden bei Vandalismus bezahlt!
Vandalismus wird in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) als "mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeugs durch Fremde" definiert. Zu den Vandalismus-Schäden zählen unter anderem Dellen an der Karosserie, Kratzer im Lack, abgebrochene Antennen, zerstochene Reifen, eingeschlagene Scheiben, bis hin zum Totalschaden durch Brandstiftung.
Vollkaskoversicherte bekommen zwar die Schäden bezahlt, allerdings muss der Versicherte die Selbstbeteiligung übernehmen und wird in den meisten Fällen auch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatt in Kauf nehmen müssen. Je nach Schadenshöhe lohnt es sich daher eventuell, die Kosten der Reparatur selbst zu übernehmen.
Achtung: Wird das Fahrzeug wissentlich in einer unsicheren Wohngegend geparkt und fällt daher Vandalismus zum Opfer könnte die Vollkasko sich weigern, den Schaden zu zahlen.
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