Unverschuldeter Unfall im Ausland – zahlt die Vollkasko?
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Schadensfall - User Frage:
Hallo, ich hätte gerne gewusst, ob die Vollkasko auch eintritt, wenn bei einem unverschuldeten Unfall in Italien die gegnerische Versicherung nicht willens ist, den Schaden zeitnah zu regulieren, sprich bewusst hinauszögert und sogar im Schriftverkehr sozusagen "zwischen den Zeilen" mitteilt, daß sie keine Zahlung leisten wird. Bleibt hier der Versicherte auf seinen Kosten sitzen?
Besten Dank im voraus für Ihre Antwort.
Antwort:
Sie waren in einen Unfall verwickelt, der sich in Italien ereignet hat. Dabei wurde Ihr Fahrzeug ohne Ihr Verschulden beschädigt. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz des Schadens bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die Schadenregulierung gestaltet sich aber häufig kompliziert, insbesondere, wenn ausländische Versicherer beteiligt sind. Zudem regulieren diese die Schäden nach dem jeweiligen Recht des Landes, das durchaus vom deutschen Recht abweichen kann.
Die Vollkaskoversicherung leistet bei Schäden, die durch einen Unfall entstehen. Sie haben also die Möglichkeit, den Schaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung zu melden und dort eine Reparaturkostenübernahme zu bekommen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann im Folgejahr heraufgestuft werden und der zu zahlende Beitrag höher ausfallen wird.
Wenn Sie häufiger ins Ausland fahren, empfiehlt sich der Abschluss einer Kfz-Versicherung mit dem Baustein „Auslandsschadenschutz“. Ist dieser vereinbart, übernimmt der Versicherer die Abwicklung eines unverschuldeten Schadens, wenn dieser im Ausland mit einem Fahrzeug aus einem anderen Land entsteht. Die Regulierung des Schadens erfolgt dabei so, als würde das gegnerische Fahrzeug bei dem deutschen Versicherer versichert sein. Zudem wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Die Mehrkosten für diesen Baustein sind bei jedem Versicherer anders und liegen ungefähr zwischen 25 € und 50 € pro Jahr.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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