Vollkasko zahlt nicht bei relativer Fahruntüchtigkeit
Führt ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Versicherungsfall herbei, so ist die Vollkasko-Versicherung Leistungsfrei. Eine relative Fahruntüchtigkeit ist gegenüber einer totalen Fahruntüchtigkeit nicht milder zu bewerten.
Nimmt ein Versicherungsnehmer Antidepressiva und trinkt im Laufe des Abends drei bis vier Gläser Rotwein, so ist zu nicht mehr dazu in der Lage, ein Fahrzeug zu führen.
Setzt er sich trotzdem hinter das Lenkrad seines Autos, dann handelt er grob fahrlässig. Den bei einem eventuellen Unfall entstandenen Schaden muss die eigene Vollkaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen.