Geschrieben von zdv

Zahlt die Vollkasko auch bei falschen Reifen? (Sommerreifen im Winter)

In Deutschland besteht eine Winterreifenpflicht nur bei schlechten Straßenverhältnissen wie etwa bei Schnee, Eis, Reifglätte, etc. Allerdings ist kein spezieller Zeitraum vorgeschrieben, daher empfiehlt der ADAC die Winterreifen nach der so genannten "O bis O“-Regel zu montieren, d.h. von Oktober bis Ostern!

Sommerreifen statt Winterreifen?

Doch was passiert wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht?

Grundsätzlich werden die Schäden bezahlt! Der verursachte Schaden des Unfallbeteiligten wird in jedem Fall von der Haftpflicht bezahlt! Bei der Regulierung des eigenen Schadens durch die Vollkasko muss unter Umständen (grob fahrlässig) mit Leistungskürzungen gerechnet werden!

Fahren Sie z.B. mit Sommerreifen in den Winterurlaub (Schweiz) und verursachen einen Unfall, so kann die Vollkasko die Leistungen komplett verweigern! (Themenverwandter Artikel: Mit Sommerreifen in den Winterurlaub)

 

Themenverwandt:

>> typische Winterschäden

Foto: © animaflora

 


 

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