Geschrieben von zdv

Zahlt die Vollkasko auch bei falschen Angaben gegenüber der Versicherung?

Falschangaben bei der Versicherung führen fast immer zum Ausschluss der Versicherungsleistung!

Dazu gehören:

  • Falschangaben zum ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs führen
  • ebenso wie eine falsche Kilometerstandsangabe - zur Leistungsfreiheit des Versicherers!
  • Auch eventuelle Vorschäden sollten bei Versicherungsabschluss unbedingt angegeben werden.

Denn durch die moderne Informationstechnologie (Uniwagnis-Datei) ist es ein Leichtes festzustellen, ob das betreffende Fahrzeug Vorschäden hatte, auch wenn diese von einer anderen Versicherung abgewickelt wurde. Auch hier führen falsche Angaben zum Versicherungsausschluss!

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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