So meldet man einen Schaden der Versicherung!
Aus Versehen dem Vordermann aufgefahren oder beim Einparken den Nachbarn geschrammt? In Deutschland herrscht eine Versicherungspflicht für KFZ-Halter und die Haftpflichtversicherung greift in solchen Situationen ein. Eine richtige Vorgehensweise bei der Schadensmeldung ist hilfreich, um alle Prozesse vernünftig ablaufen zu lassen. Verursacher und Geschädigte haben unterschiedliche Möglichkeiten die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Verschiedene Fristen und deren Einhaltung sind für deren Erfüllung maßgeblich und einige Ratschläge helfen bei der Wahrung der eigenen Rechte hilfreich. Dieser Artikel beschreibt eine korrekte Herangehensweise im Schadensfall.
Schaden der Versicherung melden!
Verursacher und Geschädigter - wer regel was?
Der Schädiger des Schlamassels muss im Falle eines Unfalls seiner eigenen Haftpflichtversicherung den Schaden melden und so die Wiedergutmachung von Schäden anderer Beteiligter gewährleisten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, hat der Geschädigte die Mögichkeit selbst, durch einen Unfallbericht, Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners zu erheben. Der Zentralruf der Autoversicherer vermittelt die richtigen Versicherungsdaten, sofern zuminest das amtliche Kennzeichen bekannt ist. Es empfiehlt sich als Geschädigter die eigene Versicherung zu informieren, falls Ansprüche anderer Parteien eintreffen. Alle Beteiligte sind, bei Unfällen während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg, verpflichtet, die zuständige Unfallversicherung zu informieren.
Wichtige Daten für die Versicherungen
Ein vollständiger Verkehrsunfallbericht bei der Versicherung des Schädigers beinhaltet neben den Daten aller Beteiligten und Zeugen noch mehr. Ausreichende Informationen zum Hergang des Unfalls und dem Ort des Geschehens sind für das Nachvollziehen der Ereignisse wichtig. Außerdem sind die Kennzeichen aller Beteiligten für eine korrekte Abwicklung äußerst wichtig. Eine bezifferte Schadenshöhe durch einen unabhängigen Gutachter ist nicht zwingend erforderlich, hilft der Versicherung jedoch weiter, sofern dieses Dokument schnell genug erstellt werden kann. Eine gute Dokumentation des Unfalls durch Fotografien, eine Skizze des Unfalls und eine ausführliche sowie durch Zeugen abgesicherte Beschreibung hilft, sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zu wehren.
Live vor Ort: Das ist zu erledigen!
Ist ein Unfall aufgetreten, sollten einige Dinge im Interesse aller beteiligten Parteien erfasst und erledigt werden, ehe die Verursacher den Schaden melden. Bei hohen Sachschäden, ungeklärter Schuldfrage oder Personenschäden wird die Polizei gerufen, in letzteren Fall zudem der Notarzt. Schädiger und Beschädigter dokumentieren und fotografieren im besten Fall alle Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen. Anwesende Zeugen geben ihre Kontaktdaten an alle Unfallparteien, um für eine eventuelle Sachverhaltsklärung verfügbar zu sein. Aber am wichtigsten: Die Beteiligten tauschen untereinander die Kontakt- und Versicherungsdaten aus, um einen reibungslosen Ablauf der Versicherungsmeldung zu ermöglichen. Die Notierung der Kennzeichen ist, für einen eventuellen Kontakt mit dem Zentralruf der Autoversicherer, unerlässlich. Ein ausführliches Unfallprotokoll ist meistens nicht erforderlich, ein kurzer Verkehrsunfallbericht in Verbindung mit einer Skizze des Unfallortes inklusive der geschädigten Fahrzeuge reicht in der Regel aus.
Gute Partner für die Reparatur
Nachdem du einen Schaden gemeldet hast, bieten viele Versicherer den hauseigenen Schadensservice an. Dieser ist in der Regel nicht sonderlich gut und versucht lediglich Kosten zu sparen, was einer vernünftigen Wiedergutmachung nicht dienlich ist. Ein unabhängiger Gutachter kann mit einem kurzen Unfallbericht alle Schäden am Fahrzeug ermitteln und deren Höhe beziffern. Er ist dem Schadensservice der Versicherungen vorzuziehen. Ein idealer Partner für die Reparatur ist in der Regel die Vertragswerkstatt des Herstellers. Dort ist die bestmögliche Reparatur mit ausreichend Fachwissen gewährleistet.
Wichtige Fristen nach dem Unfall
Du als Schädiger bist verpflichtet, binnen einer Woche den Schaden deiner Versicherung zu melden. Diese Regelung findet sich in Abschnitt E 1.1 der allgemeinen Bedingung für KFZ-Versicherungen wieder. Einzelne Versicherer können von dieser Regelung abweichen und eigene Fristen festlegen. Deshalb empfiehlt sich ein schnellstmöglicher Kontakt mit der Versicherung und im besten Fall eine präventive Abklärung der einzuhaltenden Fristen bei Vertragsabschluss. Bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg gilt eine Frist von drei Kalendertagen bei der zuständigen Unfallversicherung, beginnend mit dem Tag des Unfallhergangs. Der Geschädigte hat eine Meldefrist bei der gegnerischen Versicherung von zwei Wochen. In dieser Zeit muss der Schaden für eine vollständige Wiedergutmachung dort gemeldet werden. Gesetzlich verlischt der Anspruch auf Kostenübernahme nach drei Jahren. Die Ausreizung dieser Frist ist nicht empfehlenswert, da der Versicherer viele Schäden anzweifeln kann und einige Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Im besten Fall sollten alle beteiligten Parteien unverzüglich den Schaden melden.
Muss der Schaden über die Versicherung abgewickelt werden?
Der Schädiger eines Unfalls hat das Recht, die verursachten Kosten des Unfalls selbst zu tragen. Dies ist in seltenen Fällen empfehlenswert. Kleine Kratzer im Lack sind nicht teuer, die steigenden Versicherungsbeiträge kosten über die nächsten Jahre beispielsweise mehr als eine fachmännische Beseitigung. Verursacher sollten bei der Versicherung den Schaden melden, auch wenn auf den ersten Blick kein Bedarf der Bezahlung durch diese besteht. So kann sichergestellt werden, dass eine Übernahme bei verdeckten Schäden vollständig gewährleistet ist. Eine Schadensmeldung ist keine Verpflichtung die Kosten durch die Versicherung tragen zu lassen und dementsprechend empfehlenswert.
Zusammenfassung für den Schädiger
Der Verursacher eines Unfalls hat die Pflicht, entstandene Schäden binnen einer Woche seiner Versicherung zu melden, sofern diese keine anderen Regelungen vorsieht. Dabei sind sowohl Sach- als auch Personenschäden zu nennen und eine ausführliche Beschreibung des Hergangs, sowie eine Skizze, Fotos und Dokumentationen des Unfalls sind hilfreich. Im Idealfall werden alle Daten der Beteiligten zuzüglich jener von Zeugen bekannt gegeben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Am Unfallort sollten alle Daten aufgenommen und im Zweifelsfall Polizei und Notarzt benachrichtigt werden.
Zusammenfassung für den Geschädigten
Ein Geschädigter des Unfalls sollte sich direkt bei der eigenen Versicherung melden, um eventuellen Ansprüchen, berechtigt oder nicht, vorzubeugen. Außerdem kann er binnen zweier Wochen seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und vollen Schadensersatz fordern. Bei unbekannten Daten des Verursachers kann mithilfe des Kennzeichens der Zentralruf der Autoversicherer zurate gezogen werden. Dies hilft beispielsweise im Falle einer Fahrerflucht. Ein vollständiges Gutachten einer unabhängigen Instanz ist zudem wichtig für die korrekte Abwicklung. Eine gute Fachwerkstatt, beispielsweise der Vertragspartner des Herstellers, ist dem Schadensservice der Versicherung des Unfallgegners vorzuziehen, da hier keine Kosten gespart werden und der Schaden vollständig behoben wird. Am Unfallort herrschen für Schädiger und Geschädigten nahezu dieselben Pflichten!
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