Kann ich meinen Vollkaskoschaden auszahlen lassen?
Eine Vollkaskoversicherung ist das "Allround-Paket" einer Kfz-Versicherung. Kommt es zu einem Schaden, ist es wichtig, dass der Geschädigte seine Versicherung schnellstmöglich darüber informiert, damit die Regulierung so schnell wie möglich abgewickelt werden kann.
Hier hat man als Geschädigter zwei Möglichkeiten: Entweder, man lässt den Schaden am Auto reparieren oder man beantragt eine Auszahlung der Schadenssumme. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du dir einen Vollkaskoschaden ausbezahlen lassen kannst und worauf es dabei besonders ankommt.
Versicherungsschaden ausbezahlen lassen - Das musst du wissen!
Kommt es auf der Straße zwischen zwei Fahrzeugen zu einem Unfall, so hat der Geschädigte in den meisten Fällen ein Recht auf angemessenen Schadensersatz. Haftbar gemacht wird dementsprechend die Kfz-Versicherung der Gegenseite: Sie muss die Kosten für die Reparatur und unter Umständen noch weitere Bereiche des Schadensersatz übernehmen.
Hier stellen sich viele Menschen die Frage: Wie sollte man vorgehen, wenn man den Schaden an seinem Fahrzeug gar nicht von einer Werkstatt reparieren lassen, sondern sich den Betrag von der Kfz-Versicherung ausbezahlen lassen möchte.
Grundsätzlich gilt:
Ist lediglich ein kleiner Blechschaden oder auch eine Beule am Auto entstanden, dann muss nicht unbedingt eine Reparatur durchgeführt werden. So kommt es gar nicht einmal so selten vor, dass ein Autofahrer den Schaden an seinem Fahrzeug gar nicht erst beheben lässt. Natürlich hat man in diesem Fall dennoch ein Recht auf Schadensersatz - hier spricht man aus rechtlicher Sicht von der sogenannten "fiktiven Abrechnung".
Um herauszufinden, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen werden, ist es zu empfehlen, einen Sachverständigen einzuschalten, damit dieser ein individuelles Schadensgutachten erstellt. Viele Versicherungen stellen einen Sachverständigen ihren Kunden zwar zur Verfügung, allerdings ist es dennoch häufig von Vorteil, wenn man sich stattdessen für einen unabhängig arbeitenden Gutachter entscheidet, der nicht in Verbindung mit der Versicherung steht, denn dies ist häufig deutlich günstiger als bei einem Vertragspartner. Die Kosten, welche für das Gutachten entstehen, müssen von der Versicherung der Gegenseite erstattet werden. Gültig ist dies jedoch nicht dann, wenn sich der Schaden auf mehr als 700 Euro beläuft.
Kann ich einen Vollkaskoschaden auch selbst reparieren?
Wer sich mit Autos auskennt, möchte einen beschädigten Wagen häufig auf eigene Faust wieder reparieren und verzichten somit darauf, das Auto zu einer Fachwerkstatt zu bringen. Diese Menschen lassen sich vorzugsweise den Versicherungsbetrag auszahlen, um damit selbst für die Reparatur aufkommen zu können. Beachte also vor der Auszahlung eines Vollkaskoschaden in jedem Fall, dass die Versicherung der Gegenseite einen niedrigeren Betrag erstatten muss, als es bei einer Reparatur in der Werkstatt der Fall wäre.
Es war bis vor einigen Jahren noch möglich, sich als Geschädigter nach einem Unfall die Summe von der Versicherung auszahlen zu lassen, die man auch ansonsten für eine Reparatur bezahlen müsste. Allerdings haben hier inzwischen mehrere Gerichte beschlossen, dass keinesfalls jeder Betrag anmessen ist, denn es ist natürlich nicht Sinn der Sache, als Geschädigter nach einem Unfall noch Profit aus der ganzen Sache zu schlagen.
Aus diesem Grund zahlen Versicherer häufig nur dann Beträge aus, welche höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind, wenn eine Reparatur bereits in einer Werkstatt erfolgt ist und man das Fahrzeug nun wieder in einen fahrtüchtigen Zustand gebracht hat.
Prinzipiell ist es nicht anzuraten, das Auszahlen eines Vollkaskoschadens ohne die Hilfe eines Fachmanns zu beantragen. Gerade für Laien ist es häufig nicht so einfach einzuschätzen, ob es sich überhaupt rentiert, sich die Schadenssumme auszahlen zu lassen oder ob eine Reparatur die bessere Variante wäre. Bei einem schweren Schaden sollte ein Anwalt ein Auge auf den Sachverhalt werfen. Im Normalfall ist es so, dass die gegnerische Seite auch die Kosten für den rechtlichen Beistand tragen muss.
Es gibt nicht wenige Versicherer, die sich gegen die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung wehren. Wer für sich also beschlossen hat, dass eine Auszahlung der Versicherung stattfinden sollte, sollte sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen, damit alles klappt.
Das heißt: Aus rechtlicher Sicht steht einem die Mehrwertsteuer nur dann zu, wenn man sich den Schaden am Fahrzeug nicht von der Versicherung ausbezahlen lässt. Denn die Umsatzsteuer muss nur dann entrichtet werden, wenn man die Reparatur von einer Werkstatt durchführen lässt. Hier spricht man vor allem von Schäden, die entstanden sind, ohne dass man selbst daran Schuld trägt. Sie müssen von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite getragen werden.
Was man außerdem über das Auszahlen eines Vollkaskoschadens wissen sollte!
Auf der anderen Seite gibt es klare Unterschiede, wenn man einen Vollkaskoschaden von der eigenen Versicherung übernehmen lassen möchte. Hier kann man sich nämlich den Schaden an einem Fahrzeug nicht grundsätzlich auszahlen lassen - es gibt viele Versicherungen, welche diese Möglichkeit direkt von Anfang an ausschließen.
Auch hat man nicht die Option, einen Sachverständigen von außen heranzuziehen, wenn man an die eigene Versicherung Forderungen stellt. Denn: Die Versicherung gilt in solch einem Fall als weisungsberechtigt und darf selbst entscheiden, welcher Gutachter sich mit dem Schadensfall befassen soll.
Vollkaskoschaden - Diese Stichworte sollten Sie kennen!
- Grundsätzlich gilt: Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn es aus technischer Sicht nach einem Unfall nicht mehr möglich ist, ein Auto zurück in den farhrbereiten Zustand zu bringen. Doch man bezeichnet einen vorliegenden Schadensfall auch dann so, wenn die Kosten für eine Reparatur höher liegen als der Neuwert eines Autos.
- Beim Wiederbeschaffungswert spricht man also von den Kosten, die entstehen, wenn man sich ein Fahrzeug kaufen möchte, das sich wertmäßig in derselben Preisklasse befindet wie das beschädigte Fahrzeug vor dem Unfall.
- Beim Restwert handelt es sich um die Summe, die man für das Unfallfahrzeug noch erhalten würde, wenn man es verkauft. Im Hinblick auf die Feststellung der Schadenshöhe sind diese Stichworte von großer Bedeutung, daher solltest du diese in jedem Fall kennen, ehe du dich um die Regulierung eines Vollkaskoschadens kümmerst.
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