Ist die Insassenunfallversicherung Sinnvoll?

Insassenunfallversicherung66,2 Milliarden Euro spülte die Schaden- und Unfallversicherung 2016 in die Kassen der deutschen Versicherer.

Das Geld für die Insassen-Unfallversicherung könnten sich die Verbraucher dabei laut Stiftung Warentest sparen, deckt die Versicherung doch weitgehend bereits anderweitig abgesicherte Risiken ab.

Nichtsdestotrotz erfreut sich die Insassen-Unfallversicherung angesichts der rund 4,4 Millionen Verträge großer Beliebtheit. Dass sie nicht notwendigerweise völlig für die Katz sein muss, ist ein schwacher Trost.

 

Was ist die Insassenunfallversicherung?

Der Name ist Programm. Als mögliche Zusatzversicherung der Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Insassen-Unfallversicherung bei bleibenden Personenschäden der Insassen. Im Unterschied zu anderen Versicherungen ist es dabei belanglos, wer den Unfall verursacht hat.

 

Erklärte Absicht ist es vielmehr, den Versicherten vor den Folgen von Personenschäden zu bewahren, die Unfällen geschuldet sind. Passieren können diese auf der Fahrt, aber auch beim Ein- und Aussteigen oder beim Reinigen und Beladen des Fahrzeugs.

Achtung! Zu bedenken ist, dass ein Versicherungsschutz nur bei rechtmäßigem Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs gewährleistet wird. Namentlich wenn Unfälle vorsätzlich herbeigeführt werden oder mit Straftaten in Verbindung stehen, kann kein Anspruch auf Zahlung erhoben werden. Gleiches gilt für Unfälle, die durch schwere psychische wie physische Beeinträchtigungen verursacht werden. Darunter fallen Nervenleiden ebenso wie Bewusstseinsstörungen oder Alkoholeinflüsse.

 

Die Leistungen und Sonderfälle der Insassenversicherung

Kfz-Haftpflicht übernimmt Personen und Sachschäden: Auf den ersten Blick mutet es höchst befremdlich an, die jährlichen Kosten von 50 bis 120 Euro für eine Insassenunfallversicherung zu berappen, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Personen- und Sachschäden einspringt. Seit der Einführung der Gefährdungshaftung 2002 gilt diese Regelung auch gesetzt den Fall, dass der Fahrzeuglenker den Unfall beispielsweise durch Wildwechsel unverschuldet verursacht hat. Bei einem selbstverschuldeten Unfall haben hingegen nur Unfallopfer und Mitfahrer Anspruch auf Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Verursacher geht leer aus.

 

Lücken der Kfz-Haftpflichtversicherung - Hier greift die Insassenunfallversicherung

Konkret sind vier Fälle denkbar, in denen sich die Insassen-Unfallversicherung als vorteilhaft erweist:

  • Der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht und ist unauffindbar. Während die Insassen-Unfallversicherung für bleibende Schäden aufkommt, macht der Verein Verkehrsopferhilfe bei Sachschäden bis zu eine Million Euro und bei Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro locker.
  • Der Unfallverursacher ist ein Fußgänger oder Radfahrer ohne private Haftpflichtversicherung. Reicht für die Begleichung der Rechnung das Vermögen des Unfallverursachers nicht aus, springt die Insassen-Unfallversicherung ein.
  • Unfall im Ausland ohne ausreichende Deckungssumme! Bei einem Unfall im Ausland reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht hin, um den Schaden zu decken.
  • Der Fahrzeuglenker verletzt sich bei einem selbstverschuldeten Unfall. Die Behandlungskosten deckt die Krankenversicherung, die Insassen-Unfallversicherung ist hingegen bei bleibenden Schäden zur Stelle.

 

Sonderfall - Carsharing, Mietwagen & Mitfahrgelegenheiten

Ob der Versicherungsschutz auch in den einschlägigen Sonderfällen gilt, ist mit dem Versicherer zu klären.
Ehe also vom Mietwagen, dem Carsharing oder der Mitfahrgelegenheit Gebrauch gemacht wird, sind entsprechende Informationen einzuholen. Speziell die neuen Privat-Taxi-Dienste Uber & Co werfen rechtliche Fragen auf, wenn der Privatwagen Knall auf Fall zum Firmenwagen mutiert. Falls nämlich der Verwendungszweck des Kraftfahrzeugs nicht mit den Vertragsbedingungen im Einklang steht, hat der Versicherer allen Grund, die Leistung im Schadensfall zu verweigern.

 

Die Varianten und Deckungssummen der Insassenversicherung

Nachdem die Kosten der Insassen-Unfallversicherung maßgeblich eine Frage der Variante und der Deckungssumme sind, ist der Vergleich der Anbieter angezeigt. Wer sich im Internet umtut, hat im Nu seinen Testsieger ausgemacht.

 

Pauschal- oder Platzsystem

Die Sache ist rasch erklärt. Entscheidet sich der Kfz-Besitzer für das Pauschalsystem, schnürt er ein Versicherungspaket, das für alle Insassen gleichermaßen gilt. Wie viele Personen endlich mitfahren, ist unerheblich. Falls sich ein Unfall ereignet, wird die um 50 Prozent höhere Versicherungssumme schlicht und einfach durch die Zahl der Insassen geteilt.

Grundlegend anders verhält es sich mit dem Platzsystem. Hier bestimmt der Versicherte, welcher Platz im Wagen mit welcher Summe abgesichert wird.

 

Individuelle oder fixe Deckungssummen

Die Deckungssumme ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Während der eine auf die individuellen Bedürfnisse des Verbrauchers eingeht, hat der andere lediglich fixe Deckungssummen für spezifische Leistungen wie Krankenhausaufenthalt, Invalidität, Arbeitsunfähigkeit oder Tod im Angebot.

 

Die Überschneidungen und Alternativen

Insassenunfallversicherung nicht notwendig!

Insassen-Unfallversicherung – ja oder nein? Das ist eine rhetorische Frage. Nicht von ungefähr haben schließlich etliche Kfz-Versicherer diese Form der Versicherung aus dem Programm genommen. Selbst der Automobil-Club ADAC bietet statt der speziellen Insassen-Unfallversicherung lediglich noch eine allgemeine Unfallversicherung an.

Die Haftpflicht reicht!Warum auch nicht? Mit ihr ist alles an Bord, was notwendig ist, um mit einem lückenlosen Ersatz aufwarten zu können. Für die Entschädigung der verunglückten Insassen steht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein, während für die Behandlungskosten des Fahrzeuglenkers im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls die Krankenversicherung aufkommt. Ob es sich dabei um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt, ist sekundär. Die Lohnfortzahlung stellt in den ersten sechs Wochen hingegen der Arbeitgeber sicher, sofern der Verkehrsunfall nicht gerade durch übermäßigen Alkoholkonsum oder einen groben Verstoß gegen die Verkehrsregeln verschuldet wurde. Und nach den ersten sechs Wochen übernimmt die anteilige Lohnfortzahlung hinwiederum die Krankenversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung. Sollte der Unfall endlich auf eine längere Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafte Berufsunfähigkeit hinauslaufen, ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung und einer bestehenden Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung gedient.

 

Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternative sinnvoll!

BerufunfähigkeitsversicherungEine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist allein schon deshalb als Alternative anzuraten, weil sie sich nicht auf den Gebrauch des Kraftfahrzeugs beschränkt und obendrein eine um ein Bedeutendes höhere Versicherungssumme einräumt.

Zwar ist die private Unfallversicherung im Schnitt zum doppelten Preis der Insassen-Unfallversicherung zu haben, dafür ist der Versicherte sowohl als Fußgänger, Radfahrer und Autolenker als auch beim Sport und im Haushalt gegen Unfälle versichert. Noch besser ist nur die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für sie ist das Vier- bis Fünffache der Insassen-Unfallversicherung hinzublättern, allerdings verbürgt sie eine Rente, falls an eine Berufsausübung nicht länger zu denken ist. Und das Gute daran: Der Rubel rollt, egal ob ein Unfall oder eine Krankheit nach Knete schreit.

 

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