Vollkasko kündigen...so wirds gemacht!

Versicherung kuendigenDie Vollkasko-Versicherung kostet zwar einiges, ist aber eigentlich der perfekte Rundumschutz fürs eigene Fahrzeug. Dennoch stellt sich mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs, das ja oftmals auch einhergeht mit einer hohen Kilometerleistung und einem in der Folge auftretenden Wertverlust, die Frage, ob es nicht Sinn macht, die Vollkasko zu kündigen. Denn die hohe Prämie und der Restwert des Fahrzeugs lassen aus wirtschaftlicher Sicht eine Aufrechterhaltung der Versicherung nicht immer sinnvoll erscheinen. (siehe auch: Wie lange ist die Vollkasko sinnvoll?)

 

Wann kann man kündigen?

Um die Vollkasko kündigen zu können, ist ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ratsam. Denn außer der regulären Kündigungsfrist gibt der Versicherer seinem Kunden mitunter die Möglichkeit, die Vollkasko auch während des laufenden Versicherungsjahres kündigen zu können.

 

  • Kündigung am Ende des Versicherungsjahr (Stichtag 30.11)

  • Obligatorische Sonderkündigungsrecht (z.B. Prämienerhöhung)

  • Sonderkündigungsrecht (bei Schaden)

 

Kündigung zum Jahresende

Der reguläre Weg ist aber die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Spätestens zum 30.09. muss die Kündigung der Vollkasko dem Versicherer vorliegen. Dabei sei ausdrücklich erwähnt, dass damit nicht der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Der Versicherungsnehmer hat lediglich die Möglichkeit, die Vollkasko zu kündigen, da sie neben der Haftpflicht und der Teilkasko ein Bestandteil seines Versicherungsvertrages ist. Das kann in der Folge aber nicht heißen, dass die Vollkasko-Versicherung beim jetztigen Anbieter gekündigt wird und separat bei einem anderen Versicherer neu abgeschlossen werden kann, weil dieser beispielsweise eine viel günstigere Prämie für die Vollkasko anbietet. Hier gilt, wenn wechseln, dann die komplette Versicherung beim neuen Versicherer abschließen.

 

Das Obligatorische Sonderkündigungsrecht

Allerdings ist es möglich, die Vollkaskoversicherung aus dem laufenden Vertrag heraus zu lösen. Dass kann dann geschehen, wenn der Versicherer die Prämie für die Vollkaskoversicherung für das neue Versicherungsjahr erhöht. Dann greift das obligatorische Sonderkündigungsrecht (auch "außerordentliche Kündigung" genannt). Das heißt, der Versicherungsnehmer hat lediglich eine Kündigungsfrist bis zum letzten Werktag im November einzuhalten. Mit Einhalten dieser Kündigungsfrist kann er dann seine Vollkasko-Versicherung zum neuen Versicherungsjahr kündigen.

 

Das Sonderkündigungsrecht bei einem Schaden

Diese Kündigungsfrist greift auch dann, sollte die Versicherung einen im laufenden Versicherungsjahr entstandenen Kaskoschaden aus irgendeinem Grund nicht beglichen haben. Auch hier greift dann das Sonderkündigungsrecht und der Versicherungsnehmer kann unter Einhaltung der oben erwähnten Kündigungsfrist seine Vollkaskoversicherung mit Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Er sollte dann allerdings explizit in seinem Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass er lediglich die Vollkasko kündigen will, den bestehenden Vertrag aber weiterhin bei dem Versicherer weiter laufen lassen will. Geschieht dies nicht und die Versicherung nimmt irrtümlich an, dass der Versicherte seine gesamte Kfz-Versicherung gekündigt hat, dann steht dieser zu Beginn des neuen Versicherungsjahres ohne eine Autoversicherung da, was zumindest bezüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich ist.

Eine Kündigung der Vollkasko-Versicherung ist also möglich. Es gilt aber die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten oder zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Vollkasko aus dem bestehenden Kfz-Vertrag herausgelöst werden kann.

 

Wie schreibe ich die Kündigung?

Formular Vollkasko kündigenUm seine Vollkasko zu kündigen bedarf es keine aufwendige Formulierungen. Neben den Adressköpfen (Absender & Empfänger), reicht es einen einfachen Text zu formulieren, der das Anliegen "Vollkasko kündigen" mit der dazugehörigen Vertrags- bzw. Versicherungsnummer und dem Kündigunggrund bzw. Zeitpunkt beinhaltet.

Noch einfacher geht es natürlich mit unserem kostenlosen Kündigungsformular. Einfach unten auf "Formular" klicken, Adresse eingeben, Versicherungsnummer eingeben, Grund auswählen, eventuell Text abändern, ausdrucken und abschicken!

 

Vollkasko Kündigung-Formular

Anweisung nur für Firefox: Das .pdf Dokument einfach downloaden! (Rechtsklick auf den Link / Ziel speichern unter). Jetzt das Formular öffnen und bearbeiten. Um den Text der Kündigung zu ändern, einmal reinklicken und mit den Pfeiltasten navigieren!

>> Formular

 

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