Pflichten beim Abschluss einer Kaskoversicherung
Versicherungen müssen sich an Regeln halten und stehen in der Leistungspflicht bei einem Unfallschaden. Aber auch man selbst muss sich an Regeln & Pflichten halten! Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung müssen von beiden Parteien (Versicherer & Versicherungsnehmer) bestimmte Pflichten bzw. Regeln beachtet werden!
Bei Missachtung und Verstoß drohen Kürzungen oder Zahlungsweigerung, deshalb solltest du diese stets erfüllen bzw. beachten!
Ständige Pflichten als Versicherungsnehmer:
- Der Verwendungszweck eines Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
(zb. keine ungeprüften Tuning-Teile anbauen)
- Einen unberechtigten Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
(zb. Schlüssel nicht stecken lassen)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung
Pflichten im Schadensfall:
- Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche) muss getätigt werden. Schaden melden
- Polizeiliche Meldepflicht bei Kaskoschäden in bestimmten Fällen (Entwendungs-, Brand- und Wildschaden)
- Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
- Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.)
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