Wie lange lohnt sich die Vollkasko?

Vollkasko - lohnenFragt man Autobesitzer danach, was für sie das wichtigste Argument für den Abschluss der Vollkasko-Versicherung ist, dann sagen nicht wenige, dass es die Minimierung des finanziellen Risikos einer teuren Autoreparatur oder eines Totalschadens für den Fall ist, dass der Schaden durch den Halter selbst verschuldet wurde.

Dass dies ein schlüssiges und nachvollziehbares Argument ist, ist unbestritten. Eine Vollkasko ist aber vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um einen Neuwagen bzw. ein neuwertiges Fahrzeug handelt. Im Übrigen erwarten die Hersteller bei einem Leasingfahrzeug auch den Abschluss einer Vollkasko durch den Leasingnehmer.

Doch irgendwann stellt sich für den Fahrzeugbesitzer aber die Frage: Wie lange soll ich die Vollkasko denn noch behalten?

 

Lohnen sich die hohen Prämien für die Vollkasko noch, wenn das Auto bereits vier Jahre oder älter ist?

Pauschal beantworten kann man diese Frage nicht. Sicher ist die hohe Prämie ein Ärgernis für manche Autobesitzer. Doch die Reparatur eines Schadens am eigenen Fahrzeug, dazu noch selbst verschuldet, ist mitunter so teuer, dass sich der Fahrzeughalter diese schon aus finanziellen Gründen nicht leisten kann.

So argumentieren die Versicherungen auch nicht selten wenn es um die Frage nach der Beibehaltung der Vollkasko-Versicherung geht damit, dass sich Vollkaskoversicherungen immer dann noch lohnen und sinnvoll sind, solange der Fahrzeughalter sich die Reparatur oder eine Neubeschaffung seines Wagens wirtschaftlich nicht leisten kann.

Das ist aber nur eine, wenngleich auch sehr nachvollziehbare Sicht zu der Frage, wie lange sich die Vollkaskoversicherungen für die Versicherten wirklich lohnen wird. Denn es gilt bei den Überlegungen, ob es sich lohnen kann, die Vollkasko länger beizubehalten, auch die individuellen Faktoren zu berücksichtigen.

 

Günstig durch Rabatte - Vollkasko macht durchaus Sinn!

Vollkasko RechenbeispielDie Prämie für die Versicherung setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren auch den Versicherungsnehmer selbst betreffend zusammen. Und wenn man diese berücksichtigt, dann kann es unter Umständen sich sehr wohl lohnen und sinnvoll sein, die Vollkasko-Versicherung beizubehalten.

Nimmt man nämlich die individuelle Fahrleistung des Autobesitzers sowie die Grundprämie für die Versicherung, dann kann es durch einen hohen Schadenfreiheitsrabattes sehr wohl sinnvoll sein, die Vollkasko-Versicherung nicht zu kündigen, weil die Prämie im Vergleich zur Teilkasko nur unwesentlich teurer oder gar gleich hoch ist. Gerade die Fahrzeughalter, die aufgrund ihres hohen Schadenfreiheitsrabattes nur noch 30 % des Beitrages zahlen, profitieren dann davon und würden mit der Vollkasko günstiger fahren.

Wie lange dieses Rechenexempel Bestand hat, hängt im wesentlichen also von einem niedrigen Schadenfreiheitsrabatt ab sowie der jeweiligen Typklasse des Fahrzeugs. Ist die Differenz zwischen sehr hoch, also die Prämie für die Teilkasko teuer und die der Vollkasko-Versicherung niedrig, lohnt sich ein Wechsel zur Teilkasko im Grunde genommen nicht. Das kann sich ändern, wenn der Versicherte tatsächlich einen Schaden an seinem Fahrzeug regulieren muss, weil er dann womöglich eine Höherstufung in seinem Schadenfreihetisrabatt in Kauf nehmen muss, wodurch seine Versicherung dann teurer wird.

Wie lange es dann sinnvoll ist, tatsächlich den Vollkaskoschutz beizubehalten, kann auch dann nicht pauschal beurteilt werden, sondern liegt im Einzelfall begründet.

 

Siehe auch:

>> Rabatte - Beträge senken durch Rabatte
>> Kosten einer Vollkaskoversicherung
>> Wann kann ich eine Vollkaskoversicherung kündigen

 

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Vollkasko kündigen...so wirds gemacht!

Versicherung kuendigenDie Vollkasko-Versicherung kostet zwar einiges, ist aber eigentlich der perfekte Rundumschutz fürs eigene Fahrzeug. Dennoch stellt sich mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs, das ja oftmals auch einhergeht mit einer hohen Kilometerleistung und einem in der Folge auftretenden Wertverlust, die Frage, ob es nicht Sinn macht, die Vollkasko zu kündigen. Denn die hohe Prämie und der Restwert des Fahrzeugs lassen aus wirtschaftlicher Sicht eine Aufrechterhaltung der Versicherung nicht immer sinnvoll erscheinen. (siehe auch: Wie lange ist die Vollkasko sinnvoll?)

 

Wann kann man kündigen?

Um die Vollkasko kündigen zu können, ist ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ratsam. Denn außer der regulären Kündigungsfrist gibt der Versicherer seinem Kunden mitunter die Möglichkeit, die Vollkasko auch während des laufenden Versicherungsjahres kündigen zu können.

 

  • Kündigung am Ende des Versicherungsjahr (Stichtag 30.11)

  • Obligatorische Sonderkündigungsrecht (z.B. Prämienerhöhung)

  • Sonderkündigungsrecht (bei Schaden)

 

Kündigung zum Jahresende

Der reguläre Weg ist aber die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Spätestens zum 30.09. muss die Kündigung der Vollkasko dem Versicherer vorliegen. Dabei sei ausdrücklich erwähnt, dass damit nicht der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Der Versicherungsnehmer hat lediglich die Möglichkeit, die Vollkasko zu kündigen, da sie neben der Haftpflicht und der Teilkasko ein Bestandteil seines Versicherungsvertrages ist. Das kann in der Folge aber nicht heißen, dass die Vollkasko-Versicherung beim jetztigen Anbieter gekündigt wird und separat bei einem anderen Versicherer neu abgeschlossen werden kann, weil dieser beispielsweise eine viel günstigere Prämie für die Vollkasko anbietet. Hier gilt, wenn wechseln, dann die komplette Versicherung beim neuen Versicherer abschließen.

 

Das Obligatorische Sonderkündigungsrecht

Allerdings ist es möglich, die Vollkaskoversicherung aus dem laufenden Vertrag heraus zu lösen. Dass kann dann geschehen, wenn der Versicherer die Prämie für die Vollkaskoversicherung für das neue Versicherungsjahr erhöht. Dann greift das obligatorische Sonderkündigungsrecht (auch "außerordentliche Kündigung" genannt). Das heißt, der Versicherungsnehmer hat lediglich eine Kündigungsfrist bis zum letzten Werktag im November einzuhalten. Mit Einhalten dieser Kündigungsfrist kann er dann seine Vollkasko-Versicherung zum neuen Versicherungsjahr kündigen.

 

Das Sonderkündigungsrecht bei einem Schaden

Diese Kündigungsfrist greift auch dann, sollte die Versicherung einen im laufenden Versicherungsjahr entstandenen Kaskoschaden aus irgendeinem Grund nicht beglichen haben. Auch hier greift dann das Sonderkündigungsrecht und der Versicherungsnehmer kann unter Einhaltung der oben erwähnten Kündigungsfrist seine Vollkaskoversicherung mit Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Er sollte dann allerdings explizit in seinem Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass er lediglich die Vollkasko kündigen will, den bestehenden Vertrag aber weiterhin bei dem Versicherer weiter laufen lassen will. Geschieht dies nicht und die Versicherung nimmt irrtümlich an, dass der Versicherte seine gesamte Kfz-Versicherung gekündigt hat, dann steht dieser zu Beginn des neuen Versicherungsjahres ohne eine Autoversicherung da, was zumindest bezüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich ist.

Eine Kündigung der Vollkasko-Versicherung ist also möglich. Es gilt aber die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten oder zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Vollkasko aus dem bestehenden Kfz-Vertrag herausgelöst werden kann.

 

Wie schreibe ich die Kündigung?

Formular Vollkasko kündigenUm seine Vollkasko zu kündigen bedarf es keine aufwendige Formulierungen. Neben den Adressköpfen (Absender & Empfänger), reicht es einen einfachen Text zu formulieren, der das Anliegen "Vollkasko kündigen" mit der dazugehörigen Vertrags- bzw. Versicherungsnummer und dem Kündigunggrund bzw. Zeitpunkt beinhaltet.

Noch einfacher geht es natürlich mit unserem kostenlosen Kündigungsformular. Einfach unten auf "Formular" klicken, Adresse eingeben, Versicherungsnummer eingeben, Grund auswählen, eventuell Text abändern, ausdrucken und abschicken!

 

Vollkasko Kündigung-Formular

Anweisung nur für Firefox: Das .pdf Dokument einfach downloaden! (Rechtsklick auf den Link / Ziel speichern unter). Jetzt das Formular öffnen und bearbeiten. Um den Text der Kündigung zu ändern, einmal reinklicken und mit den Pfeiltasten navigieren!

>> Formular

 

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Das kostet die Vollkasko!

Kosten Kfz VersicherungDie Beitragszahlung der Autoversicherungen ist jährlich, halb- oder vierteljährlich üblich, aber durchaus auch monatlich möglich. Dadurch erhöhen sich die Kosten um einen jährlich niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Um jedoch die Kosten für den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, sollte er keinesfalls monatlich, sondern bestenfalls jährlich gezahlt werden.

Für die Berechnung der Kfz-Vollkaskoversicherung orientieren sich die Versicherer an einer Vielzahl von sogenannten Tarifmerkmalen. Da die Anbieter ihren Beitrag frei gestalten und berechnen können, sollten die Tarife auf jeden Fall miteinander sowie untereinander verglichen werden.

 

Was kostet eine Kfz-Vollkaskoversicherung?

Zu den entscheidenden Grundlagen für die Berechnung der Kosten einer Vollkaskoversicherung gehören unter anderem Tarifmerkmale wie:

  • Fahrzeugalter mit Erstzulassung
  • Fahrzeugwert
  • Regionalklassen
  • Typklassen
  • Marke, Modell und Typ des Fahrzeuges
  • Nutzung des Autos [privat, beruflich, gewerblich]
  • Standort des Autos [abgeschlossene Garage, offener Carport, Laternenparkplatz]*
  • Alter des Kfz-Halters
  • Zahl der Fahrzeugnutzer außer dem Fahrzeughalter*
  • Höhe des Selbstbehaltes je Schadensfall
  • Höhe des Schadenfreiheitsrabattes*
  • Zeitdauer der Fahrerlaubnis [Fahranfänger, Rentner]*

* Günstigere Premien durch verschiedene Rabatte

 

 

Rechenbeispiele mit einer Vollkaskoversicherung:

Aus dem großen Mix an Einzelmerkmalen wird versicherungsmathematisch der Beitrag für die Vollkaskoversicherung berechnet.

 

  • Der VW-Golffahrer muss bei jährlicher Zahlung und einem Eigenanteil von dreihundert Euro je Leistungsfall mit einem Beitrag zwischen drei- und vierhundert Euro rechnen. Üblicherweise ist in der Vollkasko automatisch die Teilkasko mit enthalten.
  • Der Halter einer viertürigen Mercedes-Limousine zahlt bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt und einer hohen Selbstbeteiligung von tausend Euro je Schadensfall etwa fünfhundert Euro, also vierteljährlich rund hundertzwanzig Euro.

 

Diese Beispiele sind als Anhaltspunkte zu verstehen, von denen im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Dem Kfz-Halter hilft am ehesten ein kostenloser Versicherungsvergleich auf einem der Onlineportale im Internet. Bundesland und dortiger Wohnsitz (siehe Abschnitt: Prämienhöhe nach Regionen) sind ebenso für die Kosten mitentscheidend wie das Alter und die Typenklasse seines Fahrzeuges.

Ganz allgemein reicht der Jahresbeitrag für eine Vollkaskoversicherung von zweihundert Euro bis hin zu einem niedrigen vierstelligen Eurobetrag.

 

  • Für einen Renault Twingo als Youngtimer beträgt er beispielsweise in der höchsten Schadenfreiheitsklasse bei einem Selbstbehalt von dreihundert Euro in der Regionalklasse R01 hundert Euro. Darin ist die Teilkaskoversicherung bereits enthalten, sodass sich ein solcher Versicherungsschutz, trotz des hohen Fahrzeugalters, durchaus lohnen kann.

 

Erweiterungen zur Kfz-Vollkaskoversicherung wie der Rabattretter sind oftmals solange ohne Mehrpreis im Beitrag enthalten, wie kein Leistungsfall eintritt. Ab dem zweiten Schadensfall wird die Versicherung durch eine Rückstufung gleich deutlich teurer. So bleibt es auch für die nächsten zwei, drei Jahre, bis die ursprüngliche SF-Klasse wieder erreicht worden ist. In manchen Fällen sind die Erweiterungen auch einmalige Angebote, die nach einem Leistungsfall Ersatzlos wegfallen.

 

 

Prämienhöhe nach Regionen

Die Prämienhöhe wird regional bestimmt, hierbei spielen wichtige Faktoren eine Rolle. Eine Region in der zum Beispiel häufig Autos aufgebrochen oder gestohlen werden, müssen höhere Pramien gezahlt werden, genauso wie in einer dichtbesiedelten Region, wo häufig Unfälle passieren. Dies spiegelt eine sogenannte Regionalstatik wider und wird als Grundlage, neben vielen anderen Tarif-Merkmalen zur Berechnung der Beitragshöhe verwendet.

 

Die zehn teuersten Regionen für Kfz-Vollkaskoversicherungsnehmer!

    1. Ostallgäu (Bayern)
    2. Garmisch-Partenkirchen (Bayern)
    3. Berlin (Berlin)
    4. Rottal/Inn (Bayern)
    5. Miesbach (Bayern)
    6. Landkreis Passau (Bayern)
    7. Freyung-Grafenau (Bayern)
    8. Landkreis Rosenheim (Bayern)
    9. Traunstein (Bayern)
    10. Landkreis Landshut (Bayern)

 

Die zehn kostengünstigsten Regionen liegen im Bundesland Nordrheinwestfalen und in Niedersachsen!

    1. Schaumburg (Niedersachsen)
    2. Ammerland (Niedersachsen)
    3. Wesermarsch in Brake (Niedersachsen)
    4. Oldenburg (Niedersachsen)
    5. Friesland (Niedersachsen)
    6. Wittmund (Niedersachsen)
    7. Paderborn (Niedersachsen)
    8. Gütersloh (Niedersachsen)
    9. Herford (NRW)
    10. Leer (Niedersachsen)

 

Siehe auch:

>> Regionalstatistik

 

  Foto: © xb100 - Fotolia.com

Was ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist (wie wikipedia es formuliert) der Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall (Unfall) selbst zu tragen hat. Es ist ein (in der Kfz-Versicherung) absoluter Anteil der vertraglich vereinbart wurde. Meist liegt dieser bei 150 Euro. Die darüber hinausgehende Schadenssumme wird von der Versicherung beglichen.

 

Warum ist die Selbstbeteilung bei der Vollkasko ratsam?

Bei der Vollkasko ist es genau wie bei der Kfz-Haftpflicht ohnehin sinnvoll, kleinere Schäden selbst zu bezahlen. Der Grund dafür sind die Rückstufungen bei den erarbeitenden Schadensfreiheitsklassen, die bei der Regulierung eines Schadensfalls durch die Versicherung fällig werden. Sie wirken sich über mehrere Jahre hinweg aus und verursachen erhebliche Zusatzkosten bei den Beiträgen für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko.

Mit der Selbstbeteiligung im Vertrag wird eine feste Grenze geschaffen, bis zu der sich die Meldung an die Versicherung gar nicht lohnt. Das erspart der Versicherung einen enormen Bearbeitungsaufwand, der in Verträgen mit Selbstbeteiligung durch einen satten Beitragsnachlass belohnt wird. Allerdings ist es für die Versicherten wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass sie den Eigenanteil im Schadensfall auch wirklich selbst aufbringen müssen.

 

Welche Faktoren bestimmen die Beitragsrabatte?

Rabatte - Beitrag senken!Wie hoch der Beitragsrabatt in der Vollkasko durch die Selbstbeteiligung tatsächlich ausfällt, hängt in erster Linie von der Art des Fahrzeugs, dessen Leistungsdaten, der jährlichen Laufleistung und dem üblichen Abstellort bei Nichtnutzung ab.

Hinzu kommen die bereits benannten Schadensfreiheitsrabatte.

Außerdem wird berücksichtigt, wie hoch der individuell vereinbarte Eigenanteil (Selbstbeteiligung) ist.

Zusätzlich wirken sich bei der Vollkasko und der Teilkasko die Typklassen aus, in denen das durchschnittliche Aufkommen an Schadensfällen bei bestimmten Fahrzeugmarken und Baureihen erfasst wird. Dort schlagen sich auch die Unterschiede bei den üblichen Kosten für Ersatzteile und Reparaturen nieder.

 

Weitere Faktoren bzw Rabatte:

Es gibt sehr viele Rabatte: Am besten fragt man seine Versicherungen, meist kann man den Beitrag senken!

  • Einzelfahrer, Partner-Rabatt, Fahrerkreis
  • Abstellort
  • Ersbesitzer, Neuwagenbesitzer
  • Wenigfahrer
  • Frauenrabatt
  • uvm.

>> Alle Rabatte

 

Sind Einsparungen durch die Selbstbeteiligung möglich?

Selbstbeteiligung - RechenbeispieleWie hoch das Sparpotential bei der Vollkasko ist, machen einige Rechenbeispiele deutlich.

Wer einen Kleinwagen wie den VW Polo mit 85 PS versichern möchte, kann durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro den Beitrag um durchschnittlich 118 Euro senken.

Bei einem 3er BMW mit 136 PS reduziert sich der Versicherungsbeitrag im Schnitt um 217 Euro. Wird der Eigenanteil verdoppelt, beläuft sich die Beitragsersparnis beim BMW auf durchschnittlich 264 Euro und beim VW Polo auf 144 Euro.

Ähnlich präsentiert sich das Beitragsgefüge auch bei der Teilkasko. Von einer weiteren Erhöhung der Selbstbeteiligung raten die Experten sowohl bei der Vollkasko als auch bei der Teilkasko ab, weil in diesem Fall die Beitragsersparnis prozentual wesentlich geringer ausfällt.

 

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Pflichten beim Abschluss einer Kaskoversicherung

Pflichten einer Kaskoversicherung!Versicherungen müssen sich an Regeln halten und stehen in der Leistungspflicht bei einem Unfallschaden. Aber auch man selbst muss sich an Regeln & Pflichten halten! Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung müssen von beiden Parteien (Versicherer & Versicherungsnehmer) bestimmte Pflichten bzw. Regeln beachtet werden!

Bei Missachtung und Verstoß drohen Kürzungen oder Zahlungsweigerung, deshalb solltest du diese stets erfüllen bzw. beachten!

 

Ständige Pflichten als Versicherungsnehmer:

  • Der Verwendungszweck eines Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
    (zb. keine ungeprüften Tuning-Teile anbauen)
  • Einen unberechtigten Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
    (zb. Schlüssel nicht stecken lassen)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung

 

Pflichten im Schadensfall:

  • Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche) muss getätigt werden. Schaden melden
  • Polizeiliche Meldepflicht bei Kaskoschäden in bestimmten Fällen (Entwendungs-, Brand- und Wildschaden)
  • Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
  • Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser zu verhindern.)

 

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