Diese Schäden zahlt die Vollkasko nicht!

Schaden nicht versichertBei grober Fahrlässigkeit ist oft Schluss und der Versicherte darf den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Viele grenzwertige Ereignisse wurden und werden erst vor Gericht geklärt! Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetz 2009 wurden zwar die Versicherer stärker in die Pflicht genommen, denn auch bei grober Fahrlässigkeit, muss bis zu einem gewissen Schwere des Vergehens, der Versicherer zahlen, jedoch dürfen Leistungen gekürzt werden. Schäden die durch schwerwiegende Vergehen wie etwa Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden müssen nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden.

 

Null Leistung: Auch bei einer Vollkasko gibt es Grenzen!

Fälle in denen die Kfz-Vollkasko den entstandenen Schaden nicht zahlen muss bzw. Leistungen kürzen kann:

Die Vollkasko zahlt nicht:

  • bei Vandalismus? - Solltest du wissentlich dein Fahrzeug in einer unsicheren Wohngegend geparkt haben und dein Fahrzeug würde z.B. einen Vandalismus zum Opfer fallen, könnte die Vollkasko nicht zahlen. (Mehr Infos hierzu: Vandalismus)
  • bei Fahrzeugmangel wegen grober Fahrlässigkeit? - Solltest du einen Unfall mit deinem wissentlich defekten Wagen verursacht haben, kann man dir grob Fahrlässig vorwerfen und die Versicherung kann dir die Zahlung verweigern.
  • bei falschen Reifen? Bei falschen Reifen z.B. mit Sommerreifen in den Winterurlaub, muss die Kfz-Vollkasko nicht zahlen! Wenn du hingegen in Deutschland einen Unfall baust, musst du mit Leistungskürzungen rechnen!
  • bei Heruntergefallene Zigarette? - Solltest du einen Unfall wegen einer heruntergefallenen Zigarette verursachen, kann dir die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern. Wenn man sich nach einen Gegenstand bückt, hat man die Augen für mehrere Sekunden nicht auf dem Verkehr gerichtet, in ein paar Sekunden hat das Fahrzeug eventuell mehrere Meter (bei 50 km/h etwa 13 Meter pro Sekunde) zurückgelegt.
  • bei Bedienfehler? - Die Vollkasko muss keinen Schaden bezahlen, der durch Bedienfehler des Fahrzeuges verursacht wurden.
  • Zahlt die Vollkasko auch eine Wertminderung? - Die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) sieht grundsätzlich nicht vor, eine Wertminderung finanziell zu ersetzen. Abweichende Vereinbarungen sind jedoch bei Vollkaskoversicherungen möglich, sollten aber vertragsgemäß schriftlich festgehalten sein.
  • bei Reifenschaden? - Es gibt keine Entschädigung für beschädigte oder zerstörte Reifen! - Jedoch werden Reifenschäden die auf Grund eines Ereignisses (Unfall oder Vandalismus) entstehen können bezahlt. (Mehr Infos hierzu: Reifenschaden - Vollkasko)
  • bei Missachtung von Verkehrsregeln? - Das Missachten der Verkehrsregeln zählt ebenfalls zu einem schwerwiegenden Vergehen, hier muss man entweder mit Kürzungen der Leistung rechnen oder mit der kompletten Verweigerung der Schadensabwicklung.
  • Zahlt die Vollkasko beim Fahren ohne Fahrerlaubnis? - Wer ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug führt und es zu einen Schaden kommt, darf nicht auf die Hilfe der Kaskoversicherung bauen, diese verweigert meist die Zahlung!
  • bei Rennen, Fahrsicherheitstrainig, etc.? (hierfür werden  spezielle Versicherungen angeboten)(Mehr Infos hierzu: Straßenrennen)
  • Zahlt die Vollkasko einen Leih- oder Mietwagen? - Ausfälle des eigenen Fahrzeuges bzw. die Kosten für einen Mietwagen werden meist nicht bezahlt!

Bei manchen der oben genannten Fällen, kann, je nach auslegen des Falles trotzdem ein Schadensersatz erfolgen. Manche Versicherer bieten zusätzlich eine Erweiterung der Vollkasko an, hier wird laut Angaben vieler Versicherer weitgehend auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Allerdings solltest du dich darauf nicht hundertprozentig verlassen, manche Fälle landen trotz allem vor Gericht!

Mehr zu den Leistungen einer Kaskoversicherungen: >> Wird mein Schaden bezahlt?

 

Achtung!

Die Kaskoversicherung beinhalten auch Pflichten! Wenn du diese nicht beachtest kann es ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen!

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