Geschrieben von ThH

LeistungsfragenZweitwagen mit dem Erstwagen beschädigt – zahlt die Vollkasko oder die Haftpflicht?

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

Hallo, ich hätte eine Frage.
Ich bin mit meinem Erstwagen in den Zweitwagen gefahren. Die Vollkasko des Erstwagens zahlt den Schaden am Erstwagen (dort kein Eigenschaden versichert). Muß die Vollkasko des Zweitwagens den Schaden am Zweitwagen bezahlen?
Vielen Dank ...

 

Antwort:

Sie haben versehentlich Ihren Zweitwagen mit Ihrem Erstfahrzeug angefahren und dadurch an beiden Fahrzeugen Schäden verursacht. Wie Sie schreiben, ist der Schaden am Erstfahrzeug über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Das Zweitfahrzeug hat ebenfalls eine Vollkaskoversicherung. Über diese können Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug abrechnen lassen. Die Vollkasko zahlt bei einem Unfall unabhängig von der Schuldfrage. Im Gegensatz dazu hätten Sie keine Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten, da diese Eigenschäden bedingungsgemäß ausschließt, solange es sich nur um reine Sachschäden handelt. Personenschäden werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung anders behandelt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Versicherungsprämie für beide Fahrzeuge im nächsten Jahr erhöhen wird. Prüfen Sie am besten, wie hoch die Mehrbelastung wird. Gerade bei kleineren Schäden ist es nicht immer sinnvoll, den Schaden über die Kaskoversicherung zu regulieren, weil die Mehrprämie in den Folgejahren die Entschädigungsleistung übersteigt. Wie hoch die Mehrprämie sein wird, erfahren Sie in jedem Fall bei Ihrem Versicherer. Online gibt es außerdem einige Rechner, die Ihnen einen kurzen Überblick geben können.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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