Zahlt die Vollkasko Schäden durch wegrollendes Fahrzeug und nicht angezogene Handbremse?
Wird ein Fahrzeug an einem Hang bzw. Gefälle geparkt, ohne dass die Handbremse gezogen oder ein Gang eingelegt wurde und die Versicherung dies nachweisen kann - Nein!
In diesem Fall wird das Handeln des Fahrzeugführers als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt* und der Besitzer muss für den Schaden selbst aufkommen!
Sollte aber z.B. ein Defekt an der Handbremse der Ursache für das Wegrollen gewesen sein, so wird die Vollkasko für den Schaden bezahlen!
(siehe auch: Urteil)
* Wer eine Vollkasko plus abgeschlossen hat wird sehr wahrscheinlich den Schaden bezahlt bekommen! Hier wird auf den Einwand "der groben Fahrlässigkeit" verzichtet!
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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