Durchs hohes Wasser gefahren - Wer zahlt den Schaden?
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Schadensfall - User Frage:
Hallo liebe Leute, ich brauche eure Hilfe
Ich befuhr den Weg auf einer Wiese in meinem Jagdrevier der mit ca. 10 cm Wasser überflutet war und ich nicht einschätzen konnte das plötzlich so eine Tiefe Stelle vor mir lag in der mein Auto stecken geblieben ist und der Motor wegen Wassereintritt ausging. Anschließend wurde mein Auto mit einem Traktor rausgezogen.Nach Information vom ADAC, der mein Auto in eine Werkstatt brachte, sei die Elektronik/Steuergeräte in Mitleidenschaft gezogen worden.
Jetzt meine Frage:
Ist das ein Fall für meine Vollkaskoversicherung?
Antwort:
Sie haben Ihr Fahrzeug versehentlich beschädigt, indem Sie die Wassertiefe einer Pfütze unterschätzt haben. In der Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Unfall mitversichert, auch wenn diese fahrlässig selbst verursacht worden sind. Es gibt mittlerweile einige Gerichtsurteile, die das Eindringen von Wasser in den Motorraum als Unfall bewerten. Der sogenannte Wasserschlag ist also im Rahmen der Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen mitversichert. Sie können den Schaden Ihrer Versicherung melden.
Die Teilkaskoversicherung zahlt diese Art von Schäden übrigens nicht. Gemäß den Bedingungen sind zwar Schäden durch Überschwemmung abgesichert, aber im Regelfall nur, wenn das Fahrzeug steht. Als Grundregel gilt: Kommt das Fahrzeug zum Wasser, ist der Schadenfall nur in der Vollkaskoversicherung abgesichert. Kommt das Wasser aber zum Fahrzeug, können Sie eine Entschädigung im Rahmen der Teilkaskoversicherung erwarten, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht mutwillig in einem Überschwemmungsgebiet abgestellt haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Folgejahr eine höhere Prämie für die Versicherung zahlen müssen, wenn der Schaden reguliert wird. Abhängig von der Höhe des Schadens kann es auch sinnvoll sein, die Kosten selbst zu übernehmen, weil die Mehrprämie in den nächsten Jahren über der Entschädigungsleistung liegt. Informationen zur Mehrbelastung erhalten Sie unter anderem von Ihrer Versicherung.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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