Zahlt die Vollkasko bei Straßenrennen bzw. Rasern?
Nein! Straßenrennen sind illegal und die Vollkasko wird hier - genauso wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss - nicht zahlen!
Auch bei legalen Rennveranstaltungen besteht keine Deckungspflicht. Versicherer berufen sich hier auf die sogenannten Rennveranstaltungsklausel!
Ein Sicherheitstraining auf einer Rennstrecke mit dem eigenem Fahrzeug, wie es beispielsweise der ADAC anbietet, fällt dagegen nicht unter die Rennveranstaltungsklausel! Grund: Beim Sicherheitstrainig geht es nicht um die Geschwindigkeit an sich, sondern um das Beherrschen des Fahrzeugs in verschiedenen (Not-) Situationen!
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