Zahlt die Kaskoversicherung bei Sekundenschlaf?
Am Steuer eingeschlafen und einen Unfall verursacht. Wer zahlt nun den Schaden? Der Fremdschaden wird anstandslos von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.
Den eigenen Schaden hingegen zahlt die Vollkasko nur, wenn dem Unfallverursacher keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Doch was heisst in diesem Fall „grob fahrlässig“?
Kann der Fahrer glaubhaft darlegen, dass keine Anzeichen einer Übermüdung bestanden, so muss die Vollkasko den Schaden bezahlen. Sollte der Versicherer jedoch nachweisen können, dass z.B. schon mehrere Stunden ohne Pause gefahren und Übermüdungsanzeichen ignoriert wurden, so kann die Vollkasko die Schadensregulierung verweigern oder zumindest die Leistungen kürzen!
Vollkaskoversicherte mit dem Erweiterungspaket "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" werden den Schaden ohne wenn und aber von der Versicherung reguliert bekommen.
Foto: © pix4U
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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