Mit der Leitplanke kollidiert und weitergefahren – zahlt die Vollkasko?
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Schadensfall - User Frage:
Hallo,
ich hatte heute einen Unfall mit einer Leitplanke. Es war so gegen 22:00 Uhr und bereits dunkel. Irgendwie ist mein Auto beim Bremsen leicht ins Rutschen gekommen und hat mich bei Tempo 100 in die Leitplanke geschickt. Ich habe sofort den Warnblinker angemacht und bin auf den Standstreifen gefahren! Warnweste an und vorsichtig über die Beifahrertür ausgestiegen. Es war schon dunkel und noch dazu eine dreispurige Autobahn. Die Schäden an meinem Fahrzeug habe ich kontrolliert und entschieden das ich so die restlichen knapp 50 km bis zuhause fahren kann. Die eventuellen Schäden an der Leitplanke habe ich nicht sehen können. Dazu hätte ich auf die linke Spur gemusst!?!?
Soll ... muss ich den Vorfall morgen noch der Polizei melden? Ich gehe davon aus, das meine Vollkaskoversicherung den Schaden an meinem Auto übernimmt. An das Thema unerlaubtes entfernen vom Unfallort habe ich in dem Moment überhaupt nicht nachgedacht! Ich war geschockt, der erste Unfall und das mit 48 Jahren! War nur froh, das keinem anderen Verkehrsteilnehmer etwas passiert ist und es sich nur um einen Blechschaden handelt!
Wie verhalte ich mich richtig?
mfg...
Antwort:
Die Frage nach dem richtigen Verhalten ist in diesem Fall gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich haben Sie sich „unerlaubt vom Unfallort entfernt“. Gemäß § 142 StGB ist das eine vorsätzliche Straftat, die dazu führen kann, dass Sie Ihren Vollkaskoversicherungsschutz verlieren und den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Es gibt aber einige Einschränkungen, bei denen der Tatbestand der Unfallflucht nicht erfüllt wird. Wenn Sie sich zum Beispiel vom Unfallort entfernen, um die nächste Polizeidienststelle zur Schadenmeldung aufzusuchen, gibt es kein Problem. Wenn ausschließlich Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde oder Sie die Unfallstelle verlassen müssen, um eine Gefahrenquelle zu beseitigen, ist das ebenfalls unproblematisch. Nach einer Kollision mit einem Straßenschild oder einer Leitplanke sollten Sie auf jeden Fall telefonisch mit der Polizei oder der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen, um Nachteile zu vermeiden, auch wenn Sie nur einen kleinen oder gar keinen Schaden vermuten.
Abhängig von der Schadenhöhe ist auch die mögliche Strafe für die Unfallflucht. Wenn der Schaden an der Leitplanke geringer als 600 € ist, stellen die meisten Gerichte das Verfahren ein und erheben allenfalls eine geringe Geldstrafe. Bei einem Schaden bis ca. 1.300 € drohen zwei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen und ein bis drei Monate Fahrverbot. Bei noch höheren Schäden verlieren Sie Ihren Führerschein für mindestens sechs Monate, zudem erhalten Sie drei Punkte und eine Geldstrafe.
Bezüglich Ihrer Vollkaskoversicherung sollten Sie im Zweifelsfall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung zu solchen Kollisionen. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 97/11) gilt keine generelle Leistungsfreiheit bei einem Zusammenstoß mit einem Baum ohne weitere Fremdschäden. In dem konkreten Fall ging es um einen Versicherungsnehmer, der nach dem Abkommen von Straße mit einem Baum kollidierte. Er ließ das Fahrzeug am Folgetag abschleppen und meldete den Schaden nur seiner Versicherung, nicht aber den zuständigen Behörden. Dagegen gibt es auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az. 12 U 205/06), in dem das Gericht die Leistungsfreiheit des Versicherers bestätigte, nachdem der Versicherungsnehmer mehrfach mit einer Leitplanke kollidierte und den Schaden nicht den Behörden meldete, weil er nur einen Bagatellschaden annahm.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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