Geschrieben von ThH

LeistungsfragenKaskoschaden bei Leasingfahrzeug – wer trägt die Wertminderung?

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

Hallo zusammen, ich habe folgendes Anliegen:
Mein Leasing Fahrzeug hatte vor kurzem einen Hagelschaden. In meiner Kasko Versicherung habe ich Kasko Clever mit Werkstattbindung.
Den Schaden meldete ich ordnungsgemäß dem LG sowie der Versicherung. Vom LG erhielt ich die Zusage das Auto reparieren zu lassen. Nach Absprache kam dann der Chef der Werkstatt mit seinen Hagelexperten, welche den Schaden aufnahmen und einen Kostenvoranschlag erstellten.
Nach Kostenzusage der Versicherung wurde ein Termin vereinbart und das Auto mit Smart repair tiptop instand gesetzt. Die Rechnung wurde sofort an die Werkstatt überwiesen, abzüglich meiner SB von 150.- Euro.
Nun hatte ich letzte Tage einen Brief von meinem LG im Briefkasten, indem sie von mir 170.- Euro für die merkantile Wertminderung verlangen. Das sind 10 % des Netto- Reparaturwertes.
Dieses ist auch" nach Lesen des Vertrages " so vereinbart-
Allerdings gibt es folgenden Passus im Vertrag;
Der LN ist berechtigt, dem LG nachzuweisen, dass eine geringere merkantile Wertminderung eingetreten ist.

Nun zu meinen Fragen:
Muss meine Versicherung oder ich diese Forderung tragen?
Falls ich, welche Möglichkeiten habe ich den oben genannten Passus anzuwenden??
LG .... PS: Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

 

Antwort:

Ihr Fahrzeug hatte einen Hagelschaden, der fachmännisch repariert wurde. Die Kosten dafür hat Ihre Teilkaskoversicherung im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen. Die merkantile Wertminderung wird allerdings nicht im Rahmen der Kaskoversicherung ersetzt, sodass Sie die Kosten dafür selbst tragen müssen. Anders wäre es gewesen, wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden wäre. In diesem Fall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für die Wertminderung.

10 % der Schadenhöhe werden von den meisten Leasinggesellschaften angesetzt. Dieser Wert liegt innerhalb des Standardrahmens und wird in der Regel auch von Gerichten als angemessen angesehen, sodass sich an der Berechnung der Wertminderung zunächst kein Angriffspunkt für Sie ergibt. Der Nachweis einer geringeren Wertminderung ist nur durch einen Sachverständigen möglich, den Sie aber selbst bezahlen müssen. Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten dürften deutlich oberhalb von 170 € liegen, sodass ein weiteres Vorgehen gegen den Leasinggeber aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll erscheint.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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