Zahlt die Kaskoversicherung bei Hochwasser?
Wer zahlt bei Überschwemmungen? Die Teilkaskoversicherung reguliert die Schäden am Fahrzeug (auch bei einem Totalschaden!) durch Hochwasser bzw. Überschwemmungen nur dann, wenn das Wasser dort auftritt, wo dies normalerweise nicht der Fall ist. Handelt es sich um einen Totalschaden, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Achtung: Lose Gegenstände wie etwa MP3-Player, Laptop, CD's, etc. sind nicht mitversichert und werden bei Beschädigung durch das Wasser nicht erstattet!
Wenn allerdings der Wasserschaden am fahrenden Auto entstanden ist, z.B. weil der Fahrer des Fahrzeugs auf einer überfluteten Straße fuhr, sieht die Sachlage anders aus: Ein so entstandener Wasserschaden wird in der Regel von der Teilkaskoversicherung nicht bezahlt, das ist ein Fall für die Vollkasko! Vorausgesetzt, der Fahrer konnte die Überflutung nicht rechtzeitig sehen, sodass hier nicht die Klausel "grob fahrlässig" geltend gemacht werden kann. Ansonsten kann man bei der Schadensregulierung durch die Vollkasko mit Kürzungen rechnen.
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