Beschädigtes Fahrzeug erworben – zahlt die Vollkasko?
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Schadensfall - User Frage:
Guten Tag,
ich habe ein gebrauchtes Wohnmobil auf Kastenwagen Basis gekauft (1 Jahr alt). Vor dem Kauf hat der Vorbesitzer korrekterweise auf die Beschädigung der Rechten Heck-Flügeltüre hingewiesen (die Türe hat einige Dellen), es wurde dabei auch ein entsprechender Rabatt vom Kaufpreis ausgehandelt.Als ich mit dem Fahrzeug beim Händler zwecks Kostenvoranschlag für die Reparatur war, wurde ich darauf hingewiesen, dass eine Reparatur Aufwändiger sei als eine neue Türe. Ich bin Vollkasko versichert. Zahlt die Versicherung den Austausch der Türe? - Die Kosten liegen zwischen 3.000 und 4.000 €-.
Wie stark wird mein Schadensfreiheitsrabatt (unter 50%) zurück gestuft?
Mit freundinchen Grüßen...
Antwort:
Sie haben ein beschädigtes Fahrzeug erworben und die Beschädigung war Ihnen an sich in vollem Umfang bekannt. Nun ist die Reparatur teurer als zunächst gedacht. Ihre Vollkaskoversicherung zahlt bei Schäden, die durch einen Unfall oder durch Vandalismus entstanden sind. Hier ist zum einen fraglich, ob es sich bei dem Schadenfall überhaupt um einen Schaden durch Unfall oder Vandalismus handelt. Zum anderen lag der Schaden bereits bei der Anmeldung des Fahrzeugs vor und Altschäden, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestanden haben, sind nicht im Rahmen der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wenn Sie den Schaden dennoch Ihrer Versicherung melden, wird diese mit dem Vermerk auf den Altschaden ablehnen.
Ihre zweite Frage zur eventuellen Rückstufung lässt sich mit den bekannten Informationen leider nicht beantworten. Die Prozentsätze, die zu einer Schadenfreiheitsklasse gehören, darf jeder Versicherer selbst festlegen. So können 50 % bei Gesellschaft A zur SF-Klasse 5 gehören, bei Gesellschaft B gibt es die 50 % schon in der SF-Klasse 4. Zudem stufen die Versicherer unterschiedlich zurück. Eine exakte Auskunft bekommen Sie jederzeit von Ihrer Versicherung. Für die Rückstufung ist es auch unerheblich, wie hoch der gemeldete Schaden ausfällt, die Stufung erfolgt bei 100 € Schadenhöhe genauso wie bei 100.000 € Schadenhöhe.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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