Geschrieben von ThH

LeistungsfragenBeim Ausparken Fahrzeug beschädigt – zahlt die Vollkasko?

Diese Frage wurde von einem Leser gestellt und wird hier von fachkundigen Personen beantwortet!

 

Schadensfall - User Frage:

Hi,
Ich habe eine Vollkasko Versicherung und bin jemanden beim Ausparken drauf gefahren, zahlt die Vollkasko den entstandenen Schaden des Beschädigten und auch meinen Schaden? Habe aber Selbstbeteiligung mit 500 Euro!
Danke schon mal für die Antwort

 

Antwort:

Die Vollkaskoversicherung zahlt unter anderem bei Schäden, die durch Unfälle entstehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer des Fahrzeugs an dem Unfall eine Mitschuld trägt oder allein für den Schaden verantwortlich ist. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten kann die Entschädigung gegebenenfalls gekürzt werden.

Wenn du beim ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigst, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur an deinem eigenen Fahrzeug, abzüglich der von dir gewählten Selbstbeteiligung. Den Schaden an dem anderen Fahrzeug übernimmt deine Vollkaskoversicherung aber nicht, da sie nur die Schäden am eigenen Auto bezahlt. Den Schaden am gegnerischen Fahrzeug übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wenn sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoversicherung eine Leistung erbringen, wirst du im nächsten Jahr auch bei beiden höhergestuft und musst einen höheren Beitrag zahlen. Prüfe daher schon im Vorfeld, ob sich eine Regulierung des eigenen Schadens über die Vollkaskoversicherung lohnt. Wenn die Schadenhöhe nur knapp oberhalb der Selbstbeteiligung liegt, ist es in vielen Fällen sinnvoller, den Schaden selbst zu tragen, da die Mehrprämie in den Folgejahren höher als die Erstattungsleistung ist.

Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung hast du die Möglichkeit, den entstandenen Schaden abhängig von der Höhe an den Versicherer zurückzuerstatten. Dafür hast du nach Abschluss des Schadenfalls sechs Monate Zeit. Durch das Zurückzahlen verhinderst du, dass du im Folgejahr eine höhere Prämie zahlen musst.

Online gibt es verschiedene Rechner, mit denen du berechnen kannst, ob es sich lohnt, den Schaden über die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung abzurechnen. Eine qualifizierte Auskunft erhälst du auch direkt bei deiner Versicherungsgesellschaft.

In der Haftpflichtversicherung solltest du selbst bei einer geringen Schadenhöhe die Regulierung zunächst der Versicherungsgesellschaft überlassen und den entstandenen Schaden dann zurückzahlen. So verhinderst du, dass es im späteren Verlauf noch einmal Ärger gibt und der Besitzer des gegnerischen Fahrzeugs plötzlich doch nicht mit deiner Zahlung einverstanden ist und weitere Forderungen stellt.

 


 

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 


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