Auto verliehen und beschädigt – Wer zahlt?
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Schadensfall - User Frage:
Hallo ...
meine bekannte hat sich mein Auto geliehen. Sie war auf ein Waldweg unterwegs und übersah ein Stein der nun den Motor aus der Halterung gerissen hat ich habe nur eine Teilkasko wer übernimmt den Schaden oder muss ich selber dafür aufkommen.
MfG ....
Antwort:
Sie haben Ihr Fahrzeug an eine Bekannte verliehen, die es während der Nutzung beschädigt hat. Die Kollision mit einem Stein hat zum Herausreißen der Motorhalterung geführt. Dieses Schadensbild ist über die Vollkaskoversicherung versichert, weil es ein selbst verschuldeter Unfall ist, der nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung ist leider keine Erstattung möglich, weil in dieser keine Schäden durch Unfall versichert sind.
Sie können aber Ihre Bekannte zur Behebung des Schadens heranziehen und eine Kostenerstattung von ihr fordern. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 823 BGB, der besagt, dass ein Schädiger für den verursachten Schaden haftet und die entstandenen Schäden ausgleichen muss. Schäden, die während der Benutzung von geliehenen Kraftfahrzeugen entstehen, sind übrigens nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Dort greift eine Ausschlussklausel für diese Art von Schäden. Ihre Bekannte zahlt den Schaden im Zweifelsfall also immer aus ihrer eigenen Tasche.
Wenn Sie Ihre Bekannte nicht in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, den Schaden tatsächlich komplett selbst zu bezahlen.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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