Eine Arbeitsbühne wurde bei der Duchfahrt einer zu niedrigen Brücke beschädigt
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Schadensfall - User Frage:
Ein Fahrzeug (Mercedes Sprinter) mit anhägender Arbeitsbühne ist unter einer Brücke hindurch gefahren und mit dem oberen Teil der Bühne an der Brücke hängen geblieben. Es wurden dabei Teile der Arbeitsbühne beschädigt. Die Brückenhöhe war per Schild bekannt gemacht. Wird der Schaden von der Vollkasko bezahlt?
Antwort:
Auch wenn die Brückenhöhe durch ein befestigtes Schild ausgewiesen wurde, stehen die Chancen extrem gut, dass die Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung übernehmen muss. Die Versicherung kann sich nur dann weigern, den Schaden am eigenen Fahrzeug zu übernehmen, wenn er durch einen auftretenden Betriebsvorgang, wie falsches Bedienen, falsches Betanken (Diesel anstatt Benzin) oder aufgrund falscher Ladungssicherung (Verrutschen oder Verlieren von Ladung), entstanden ist.
Da man zwar eigentlich erwarten dürfte, die Abmessungen seines eigenen Fahrzeuges zu kennen, wozu neben der Länge und Breite, nunmal auch die Höhe gehört, übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, wie in diesem Fall geschehen, zurückzuführen sind.
Voraussetzung ist selbstverständlich, wie bei allen Unfällen, dass derjenige, der für den Vorfall verantwortlich zu machen ist, zu dem Zeitpunkt nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stand, weil die Versicherung in solch einem Fall gar nichts übernimmt, da kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Falls die Brücke durch das Hängenbleiben der Arbeitsbühne beschädigt wurde, springt automatisch die Kfz-Haftpflicht für die entstandenen Schäden ein.
In jedem Fall ist es unerlässlich, seine Versicherung von dem Ereignis in Kenntnis zu setzen, die sich dann dem Sachverhalt annehmen muss.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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