Geschrieben von zdv

Fahren unter Alkoholeinfluss - Zahlt die Versicherung?

Wenn du unter Alkoholeinfluss oder sogar mit Drogen am Steuer sitzt, wird es als "grob fahrlässig" gewertet!

Alkohol am Steuer

 

Zahlt die Kfz-Haftpflicht den Fremdschaden?

Ja! Bei der Kfz-Haftpflicht steht der Schutz des Unfallopfers im Vordergrund. Der Schaden am Fremdfahrzeug wird bezahlt und Personen, die bei dem Unfall verletzt wurden werden entschädigt!  Allerdings muss der Unfallverursacher mit Konsequenzen rechnen! Neben der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes wird die Kfz-Haftpflicht den Fahrer in Regress nehmen. Das heisst, die  Versicherung wird nach Regulierung des Schadens eine Rückforderung an den Versicherungsnehmer stellen. Diese darf aber maximal 5.000 Euro betragen!

 

Zahlt die Vollkasko meinen Schaden?

Je nach Schwere des Verschuldens (ab 1,1 Promille – absolute Fahruntüchtigkeit) müssen die Schäden am eigenen Fahrzeug meist selbst beglichen werden! Auch wenn der Verursacher eine Vollkasko plus Erweiterung abgeschlossen hat, die den Einwand der groben Fahrlässigkeit vertraglich ausschließt. Der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit bezieht sich auf relativer Fahruntüchtigkeit und diese liegt zwischen 0,3 und 1 Promille. Bei relativer Fahruntüchtigkeit muss der Versicherte mit Kürzungen der Leistung rechnen. Oft verweigert der Versicherer die Regulierung des Schadens aber auch komplett!

 

Urteile zum Thema Alkohol am Steuer:

>> Richterliche Urteile zum Thema: Trunkenheitsfahrt und Vollkasko!
>> Am „Morgen danach“... Restalkohol kann Führerschein kosten!

Foto: © blackday

 


 

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