Geschrieben von ThH

Schaden aufnehmen und der Versicherung melden!

Unfallschaden melden!

Dieses Kapitel behandelt das Thema "Schadensregulierung", hier wird der Ablauf (als Schädiger /Geschädigter) in Falle eines Unfalles geschildert! Wenn du die folgenden Punkte Schritt für Schritt beachtest, sollte die Schadensabwicklung mit deiner Kfz-Versicherung keine Probleme machen!

 

Todo-Liste zum Thema SchadensregulierungToDo Liste - Der Ablauf einer Schadensregulierung:

1.) Noch am Unfallort

2.) Verursacher und Geschädigter: Wer regelt was?

3.) Kontakt mit deiner Kfz-Versicherung

4.) Rechte des Geschädigten

5.) Probleme mit der Versicherung

 


 

1.) Noch am Unfallort

1.1) Live vor Ort (Polizei rufen?)

Polizei rufen!Ist ein Unfall aufgetreten, sollten einige Dinge im Interesse aller beteiligten Parteien erfasst und erledigt werden, ehe die Verursacher den Schaden melden. Bei hohen Sachschäden, ungeklärter Schuldfrage oder Personenschäden wird die Polizei gerufen, in letzteren Fall zudem der Notarzt. Sichern der Unfallstelle und Hilfe für Bedürftige stehen an erster Stelle. Erst dann alles weitere!

Anmerkung:

Achtung!Kein Schuldgeständnis abgeben und keine Zahlungen leisten bevor die Versicherung nicht eingeschalten wurde. Überlasse es deiner Versicherung den Fall zu prüfen. Diese stellt fest ob die Ansprüche auf Schadenersatz gerechtfertigt sind oder ob unberechtigte Forderungen abgewiesen werden müssen. Im Falle eines Rechtsstreites mit dem Geschädigten übernimmt sie die Kosten!

 

1.2) Die Dokumentation

 DokumetationSchädiger und Beschädigter dokumentieren und fotografieren im besten Fall alle Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen.

  • Daten Austausch: Die Beteiligten tauschen untereinander die Kontakt- und Versicherungsdaten aus, um einen reibungslosen Ablauf der Versicherungsmeldung zu ermöglichen.
  • Kennzeichen: Die Notierung der Kennzeichen ist, für einen eventuellen Kontakt mit dem Zentralruf der Autoversicherer, ist unerlässlich.
  • Skizze des Unfallortes: Skizziere den Unfallort möglichst genau, zeichne die Straße, Kreuzung, Platz, Verkehrsschilder, zeichne die beteiligten Fahrzeuge und dessen Fahrtrichtung grob aber ersichtlich auf!
    >> siehe Unfallskizze
  • Beweisfotos: Fotografiere die Schäden beider Fahrzeuge, den Unfall aus mehreren Perspektiven und Entfernungen
  • Zeugen: Anwesende Zeugen geben ihre Kontaktdaten an alle Unfallparteien, um für eine eventuelle Sachverhaltsklärung verfügbar zu sein. Lass dir den Bericht zum Hergang des Unfalls von den Zeugen und Beteiligten unterschreiben!
  • Beschreibung des Herganges: Ein ausführliches Unfallprotokoll ist meistens nicht erforderlich, ein kurzer aber aussagender Verkehrsunfallbericht (Hergang des Unfalls mit Datum und Uhrzeit) in Verbindung mit einer Skizze des Unfallortes inklusive der geschädigten Fahrzeuge reicht in der Regel aus.

Siehe auch:

>> So sieht ein Verkehrsunfallbericht aus!

 

1.3) Wichtige Daten für die Versicherungen!

Daten für Versicherung!Ein vollständiger Verkehrsunfallbericht bei der Versicherung des Schädigers beinhaltet neben den Daten aller Beteiligten und Zeugen noch mehr. Ausreichende Informationen zum Hergang des Unfalls und dem Ort des Geschehens sind für das Nachvollziehen der Ereignisse wichtig. Außerdem sind die Kennzeichen aller Beteiligten für eine korrekte Abwicklung äußerst wichtig. Eine bezifferte Schadenshöhe durch einen unabhängigen Gutachter ist nicht zwingend erforderlich, hilft der Versicherung jedoch weiter, sofern dieses Dokument schnell genug erstellt werden kann.

Achtung!Eine gute Dokumentation des Unfalls durch Fotografien, eine Skizze des Unfalls und eine ausführliche sowie durch Zeugen abgesicherte Beschreibung hilft sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zu wehren.

 

 

 

2.) Verursacher und Geschädigter: Wer regelt was?

Unfall - Wer regelt was!Der Schädiger muss im Falle eines Unfalls seiner eigenen Haftpflichtversicherung den Schaden melden und so die Wiedergutmachung von Schäden anderer Beteiligter gewährleisten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, hat der Geschädigte die Möglichkeit selbst, durch einen Unfallbericht, Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners zu erheben. Der Zentralruf der Autoversicherer vermittelt die richtigen Versicherungsdaten, sofern zumindest das amtliche Kennzeichen bekannt ist. Es empfiehlt sich als Geschädigter die eigene Versicherung zu informieren, falls Ansprüche anderer Parteien eintreffen. Alle Beteiligte sind, bei Unfällen während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg, verpflichtet, die zuständige Unfallversicherung zu informieren.

 

2.1) Zusammenfassung für Geschädigten

Ein Geschädigter des Unfalls sollte sich direkt bei der eigenen Versicherung melden, um eventuellen Ansprüchen, berechtigt oder nicht, vorzubeugen. Außerdem kann er binnen zweier Wochen seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und vollen Schadensersatz fordern. Bei unbekannten Daten des Verursachers kann mithilfe des Kennzeichens der Zentralruf der Autoversicherer zurate gezogen werden. Dies hilft beispielsweise im Falle einer Fahrerflucht. Ein vollständiges Gutachten einer unabhängigen Instanz ist zudem wichtig für die korrekte Abwicklung. Eine gute Fachwerkstatt, beispielsweise der Vertragspartner des Herstellers, ist dem Schadensservice der Versicherung des Unfallgegners vorzuziehen, da hier keine Kosten gespart werden und der Schaden vollständig behoben wird. Am Unfallort herrschen für Schädiger und Geschädigten nahezu dieselben Pflichten!

 

2.2) Zusammenfassung für Schädiger

Der Verursacher eines Unfalls hat die Pflicht, entstandene Schäden binnen einer Woche seiner Versicherung zu melden, sofern diese keine anderen Regelungen vorsieht. Dabei sind sowohl Sach- als auch Personenschäden zu nennen und eine ausführliche Beschreibung des Hergangs, sowie eine Skizze, Fotos und Dokumentationen des Unfalls sind hilfreich. Im Idealfall werden alle Daten der Beteiligten zuzüglich jener von Zeugen bekannt gegeben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Am Unfallort sollten alle Daten aufgenommen und im Zweifelsfall Polizei und Notarzt benachrichtigt werden.

 

 

 

3.) Kontakt mit deiner Kfz-Versicherung

Achtung!Egal wobei - bleibe immer bei der Wahrheit! Bei Unterschlagungen von wichtigen Informationen oder Falschangaben zum Hergang des Unfalles kann dir die Versicherung die Leistungen verweigern und dir droht sogar eine Anzeige!

 

3.1) Erste Schritte (Zur Schadensmeldung die 24 Stunden Hotline nutzen)

telefonische Schadensmeldung!Ist alles am Unfallort geregelt, sind alle Daten aufgenommen, wurden Adressen getauscht, Fotos gemacht und der Hergang dokumentiert, kannst du deine Versicherung anrufen und den Schaden telefonisch melden. Hierzu haben nahezu alle Versicherer eine Hotline, welche 24 Stunden für die Schadensmeldung besetzt ist. Falls du diese Nummer nicht parat hast, kannst du als Alternative auch den Zentralruf der Versicherer e.V. unter folgender Nummer: 0800 / 250 2600 anrufen.

 

Wichtige Angaben hierbei sind:

  • Deine Daten wie Name, Straße, Wohnort, etc. und deine Versicherungsdaten
  • Die Daten der gegnerischen Versicherung (Name & Anschrift) oder das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners!
  • Schaden angeben - Geben Sie den Schaden an!
  • Erkläre grob den Unfallhergang!

 

3.2) Wichtige Fristen nach dem Unfall

Wichtige Fristen bei den Versicherungen!Einzelne Versicherer können von dieser Regelung abweichen und eigene Fristen festlegen. Deshalb empfiehlt sich ein schnellstmöglicher Kontakt mit der Versicherung und im besten Fall eine präventive Abklärung der einzuhaltenden Fristen bei Vertragsabschluss.

 

  • Haftpflicht: Meldepflicht (1 Woche)
  • Vollkasko: Meldepflicht (1 Woche)
  • Unfallversicherung: Meldepflicht (3 Tage)

 

Fristen bei der Haftpflicht:

Achtung!Du als Schädiger bist verpflichtet, binnen einer Woche den Schaden deiner Haftpflicht zu melden. Diese Regelung findet sich in Abschnitt E 1.1 der allgemeinen Bedingung für KFZ-Versicherungen wieder.

Der Geschädigte hat eine Meldefrist bei der gegnerischen Versicherung von zwei Wochen. In dieser Zeit muss der Schaden für eine vollständige Wiedergutmachung dort gemeldet werden. Gesetzlich verlischt der Anspruch auf Kostenübernahme nach drei Jahren. Die Ausreizung dieser Frist ist nicht empfehlenswert, da der Versicherer viele Schäden anzweifeln kann und einige Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Im besten Fall sollten alle beteiligten Parteien unverzüglich den Schaden melden.

 

Fristen bei der Unfallversicherung:

Bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg gilt eine Frist von drei Kalendertagen bei der zuständigen Unfallversicherung, beginnend mit dem Tag des Unfallhergangs.

 

Fristen bei der Vollkasko:

Versicherungsnehmer müssen, ebenso wie bei der Haftpflicht, binnen einer Woche, beginnend mit dem Zeitpunkt des Unfalls, sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug schriftlich als Vollkaskoschaden melden, um einen garantierten Anspruch auf volle Leistungen zu erhalten. Diese Frist ist wichtig, werden sie nicht eingehalten kann der Versicherer unter gewissen Umständen die Leistungen kürzen oder gar auf Leistungsfreiheit plädieren.

 

3.4) Welche Versicherungen muss Regulieren?

Welche Versicherung regeln muss!Sowohl Geschädigter als auch Schädiger können bei einem einzigen Unfallereignis gleich mehrere Versicherungen in Anspruch nehmen! Das gilt sowohl wenn du beruflich unterwegs warst oder auch privat!

 

Fremdschäden: Schadensregulierung über die Haftpflicht!

Der Schädiger muss natürlich für den Schaden des Unfallgegners aufkommen! Die Haftpflicht übernimmt nur die verursachten Fremdschäden (Personen- und Sachschäden), eigene Schäden deckt sie nicht ab! Der Schädiger ist in der Pflicht den Schaden binnen einer Woche zu melden! Der Geschädigte hat Meldefrist bei der gegnerischen Versicherung von zwei Wochen!

 

Eigenen Schaden: Schadensregulierung über die Vollkasko!

Für den eigenen Schaden ist die Vollkasko zuständig! Falls du als Unfallverursacher im Besitz einer Vollkaskoversicherung bist, bekommst du deinen Schaden bezahlt! Falls nicht bleibst du auf deinen eigenen Schaden sitzen! Die Schadensmeldung muss ebenfalls binnen 1 Woche abgeschlossen sein!

 

Eigenen Schaden: Schadensregulierung über die Teilkasko!

In unserem Szenario (Klassischer Unfall: Kollision zweier Fahrzeuge) wird die Teilkasko nicht greifen! In der Regel deckt die Versicherung nur Elementarschäden ab, d.h. Von Wildschäden, Wetterschäden & Katastrophen bis hin zu Diebstahl des Fahrzeuges!

 

Wegeunfall - Berufsgenossenschaft!

Bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg gilt eine Frist von drei Kalendertagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, beginnend mit dem Tag des Unfallhergangs. Deine Pflicht ist es deinen Chef zu informieren, dieser muss die Meldung an die Berufsgenossenschaft tätigen!
Solltest du also Gesundheitliche Probleme haben tritt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ein.

 

Gruppenunfallversicherung

Oft hat der Chef bzw. das Unternehmen wo du arbeitest eine sog. Gruppenunfallversicherung, diese kann ebenfalls und zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dem Geschädigten steht bei gesundheitlichen Problemen hier eine Entschädigung zu! Wichtig ist auch hier, das du den Schaden zeitnah meldest!

 

Private Unfallversicherung

Bist du als Geschädigter privat Unfallversichert?! So kannst du bei gesundheitlichen Problemen (trotz das die Versicherungen oben schon Leistungen erbracht haben) zusätzlich auch noch deine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen! Auch hier gilt eine Meldefrist von 3 Tagen!

 

Insassenunfallversicherung

Du hattest bei deinem Unfall einen Beifahrer an Bord und besitzt die Insassenunfallversicherung? Falls ja zahlt diese bei bleibenden Personenschäden der Insassen. Im Unterschied zu anderen Versicherungen ist es dabei belanglos, wer den Unfall verursacht hat.

 

3.5) Besonderheiten Haftpflicht

Die Haftpflicht! Der Gesetzgeber hat eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden und eine Mindestsumme von 1.000.000 Euro vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt sein, dass die Opfer eines Unfalls auch dann den Schaden bezahlt bekommen, wenn der Verursacher nicht in der Lage ist!

 

Achtung!Der Schaden wird von der Haftpflicht übernommen,
wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Der Vorsatz: Der Versicherte darf nicht vorsätzlich den Schaden verursacht haben. Deine Haftpflichtversicherung wird in fast jeden Fall für die Schäden der Opfer aufkommen! Allerdings kann, wenn dir eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, dich deine Versicherung bis zu 5.000 Euro an der Tilgung des Schadens beteiligen! Als grob Fahrlässig wird z.b. Alkoholfahrten oder Fahrerflucht gewertet!
    Achtung kein Leistungsanspruch: Nur wenn ein Autofahrer vorsätzlich einen Unfall verursacht hat, ist die Versicherung absolut frei von Zahlungsverpflichtungen und nicht mehr an die vereinbarte Deckungssumme gebunden!

  2. Die fristgerechte Schadensmeldung: Wie oben in Kapitel Fristen schon erwähnt sollten diese unbedingt eingehalten werden! Als Unfallverursacher hast du eine Frist von einer Woche, als Geschädigter musst du einen Schadensmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der gegnerischen Versicherung einreichen!

  3. Der Gutachter: Nach der Schadensmeldung wird deine Versicherung höchstwahrscheinlich einen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden begutachtet. Erst auf dessen Gutachten wird deine Versicherung über eine Regulierung entscheiden!

 

3.6) Besonderheiten Vollkasko

Die Vollkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung und übernimmt die Kosten aller Schäden die durch Unfälle, Vandalismus oder höhere Gewalt wie etwa Sturm, Hagel, Blitz, etc. an deinem Fahrzeug entstehen können!

Achtung!Als Geschädigter bekommst du deinen Schaden durch die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt! Als Schädiger kannst du, wenn du eine Vollkasko abgeschlossen hast, deine Ansprüche auf eine Entschädigung der Versicherung geltend machen.

 

Auch hier gibt es Voraussetzungen damit dein Schaden bezahlt wird:

  1. Vorsatz: Die Vollkasko zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfall! Außer: Es kann dir eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Auch bei einer Vollkasko plus (Erweitertes Paket) die eigentlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann die Versicherung unter gewissen Umständen eine Entschädigung verweigern!

  2. Fristen einhalten: Hier gilt max. 1 Woche – Innerhalb dieser Zeit solltest du deiner Versicherung den Schaden schriftlich gemeldet haben.

  3. Gutachter: Auch die Vollkasko entscheidet meist erst über eine Schadensregulierung, nachdem ein Sachverständiger ein Gutachten des Schadens erstellt hat!
    Siehe auch: >> Vollkaskoschaden melden

 

3.7) Die schriftliche Schadensmeldung - Das muss rein!

Leistungen einer Versicherung in Anspruch zu nehmen, beinhaltet eine fristgerechte Schadensmeldung! Diese kann schriftlich (oder Formular) via Post, E-Mail oder auch online bei deiner Versicherung erfolgen!

Die schriftliche Schadensmeldung!Die Angaben bei der Kfz-Haftpflichtversicherung:

  • Dein Name, deine Adresse

  • Versicherung
    (Name, Adresse, eventuell Abteilung oder Empfanger im Haus)

  • Art der Versicherung (Policenummer)

  • Anrede (Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau)

  • Unfallhergang: (Die W-Fragen!) Schreibe in kurzen sachlichen Sätzen wann, wo, wie und warum der Unfall geschah! Bleib präzise, unterlasse jegliche Schuldzuweisungen. Gib auch mit an was alles Beschädigt wurde: Fahrzeuge, Sachwerte (z.b. angefahrener Zaun, Verkehrsschild etc.) und wer verletzt wurde (eventueller Personenschaden)!
    "Bleib bei der Wahrheit und unterschlage keine relevanten Details bzw. Informationen!"
  • Beweise*: Lege deine Fotos, Skizzen, Adressen von Zeugen über den Unfall gesammelt hast, dazu bzw. Weise darauf hin das du welche hast!)

  • Datum, Ort, Unterschrift

* Schicke am besten deine gesammelten Daten bzw. Beweise (Fotos, Adressen, Skizzen) via E-Mail an deine Versicherung! Falls du und dein Unfallgegner einen Unfallbericht ausgefüllt habt, kannst du diese ebenfalls mitschicken!

Hier kannst du dir eine Muster-Schadensmeldung für deine Kfz-Haftpflichtversicherung ansehen:
>> Muster Schadensmeldung für die Kfz-Haftpflicht

 

3.8) Den Schaden nicht über die Versicherung abwickeln

Der Schädiger eines Unfalls hat das Recht, die verursachten Kosten des Unfalls selbst zu tragen. Dies ist in seltenen Fällen empfehlenswert. Kleine Kratzer im Lack sind nicht teuer, die steigenden Versicherungsbeiträge kosten über die nächsten Jahre beispielsweise mehr als eine fachmännische Beseitigung. Verursacher sollten bei der Versicherung den Schaden melden, auch wenn auf den ersten Blick kein Bedarf der Bezahlung durch diese besteht. So kann sichergestellt werden, dass eine Übernahme bei verdeckten Schäden vollständig gewährleistet ist. Eine Schadensmeldung ist keine Verpflichtung die Kosten durch die Versicherung tragen zu lassen und dementsprechend empfehlenswert.

 

 

 

4.) Deine Rechte als Geschädigter

Dein Recht & Anspruch: Das sind die Leistungen der Kfz-Haftpflicht die du als Geschädigter in Anspruch nehmen kannst!

 

4.1) Abschleppen des Fahrzeuges

Dein Fahrzeug ist nicht mehr Verkehrssicher und/oder nicht mehr Fahrbereit? Dann steht dir als Geschädigtes das Recht einen Abschleppdienst zu beauftragen! Die gegnerische Versicherung muss die Abschleppkosten übernehmen.

 

4.2) Sachverständige

Um die Höhe deines Schaden nach einem Unfall zu beziffern brauchst du einen Sachverständigen oder Gutachter! Die Versicherung wird dir hauseigene Gutachter anbieten, beauftrage aber am besten einen unabhängigen Sachverständigen zur Schadensfeststellung, die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen!
Als Schädiger hast du im günstigsten Fall eine Vollkaskoversicherung, diese wird ebenfalls die Kosten eines Gutachters tragen!

 

4.3) Reparaturen

Gute Partner für die Reparatur: Dein Recht als Geschädigter ist es, dein Fahrzeug wieder instand setzen zu lassen und zwar auf Kosten der gegnerischen Versicherung, sofern du deinen Schaden gemeldet hast! Sehr oft bieten viele Versicherer den hauseigenen Schadensservice ist an. Dieser ist in der Regel nicht sonderlich gut und versucht lediglich Kosten zu sparen, was einer vernünftigen Wiedergutmachung nicht dienlich ist. Ein unabhängiger Gutachter kann mit einem kurzen Unfallbericht alle Schäden am Fahrzeug ermitteln und deren Höhe beziffern. Er ist dem Schadensservice der Versicherungen vorzuziehen. Ein idealer Partner für die Reparatur ist in der Regel die Vertragswerkstatt des Herstellers. Dort ist die bestmögliche Reparatur mit ausreichend Fachwissen gewährleistet. Du hast natürlich auch die Möglichkeit dir den Schaden auszahlen zu lassen. (Siehe >> Schaden auszahlen lassen)

 

4.4) Wertminderung

Dein Auto ist repariert – alles Wunderbar? Nein...denn wie jeder weiß, ein Unfallauto ist weniger Wert als ein unfallfreies Auto! Das ist die sogenannte Wertminderung die du in Anspruch nehmen kannst und solltest! Die Wertminderung muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingefordert werden!

 

4.5) Wiederbeschaffungswert

Lohn es sich nicht mehr dein Fahrzeug zu reparieren, ist also ein so genannter Totalschaden, dann hast du ein Recht auf den Wiederbeschaffungswert! D.h. Ein Gutachter schätzt den Wert deines Autos, den du dann als Entschädigung bekommst! Der Wiederbeschaffungswert ist dem durchschnittlichen Händlerverkaufspreis gleichzusetzen! Siehe auch: >> Wiederbeschaffungswert

 

4.6) Heilungskosten

Hast du als Geschädigter einen Schaden abbekommen, so hast du ein Recht auf die so genannten „Heilungskosten“ die durch die gegnerische Versicherung bezahlt werden!
Bei Personenschäden liegt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme bei 7.5 Mio. Euro. Die Versicherung übernimmt bis zu dieser Höhe sämtliche Kosten für Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Genesungskuren und eventuell notwendige Hilfsmittel, Schmerzensgeld und eventuelle Rentenansprüche.

 

4.7) Schmerzensgeld

Bist du als Geschädigter durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt, kannst du bei der gegnerischen Versicherung Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld einfordern! Um jedoch Schmerzensgeld zu erhalten, du allerdings nachweisen, dass die Beeinträchtigung bzw. Verletzungen infolge des Autounfalls entstanden sind. Deshalb solltest du zeitnah zum Arzt gehen!

 

4.8) Rente bei Invalidität

Der Unfall war so schwer das du auch in Zukunft nicht mehr arbeiten kannst? Renten, die wegen Berufsunfähigkeit beziehungsweise Invalidität nach einem Personenschaden anstehen, sind ebenfalls durch die Haftpflicht gedeckt!

 

4.10) Leihwagen

Wenn dein Fahrzeug länger in der Werkstatt braucht und du eindeutig nicht der Verursacher des Unfalls bist, kannst du Anspruch auf einen Miet- bzw. Leihwagen bei der Versicherung des Schädiger erheben. Diese muss die Kosten des Leihwagens tragen, zumindest so lange, wie deine Werkstatt braucht um dein beschädigtes Fahrzeug wieder instand zu setzen!

 

4.11) Anwalt

Falls es unerwartet zu Problemen kommt und du zur Verteidigung einen Anwalt brauchst, wird dieser ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers zahlen!

 

 

 

5.) Probleme mit der Versicherung

Achtung!Es gab & gibt immer wieder Fälle bei denen Versicherungen nur unzureichend arbeiteten oder manche gar versuchten Leistungen unberechtigterweise zu verweigern. Wenn die Versicherung (z.b. deine Vollkasko) nicht zahlen will oder die Schadensregulierung zu lange dauert, hilf oft der Gang zum Anwalt. Die Kosten übernimmt entweder dein Rechtsschutz oder als Beschädigter die Haftpflicht des Unfallgegners!

In unserer Katgorie „Recht - Dein Recht in Schadensfällen“ findest du Infos & Hilfe rund um das Thema!
>> Zur Kategorie: Recht

 

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