Mit Sommerreifen in den Winterurlaub!
Wer in den Winterurlaub mit Sommerreifen fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz
Fährt man mit Sommerreifen in den Winterurlaub, so ist dieses Verhalten grob fahrlässig und die Vollkaskoversicherung muss für einen so entstandenen Schaden nicht aufkommen.
So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und stellt in dem Verhalten des Kraftfahrers eine grobe Fahrlässigkeit fest.
Im vorliegenden Fall fuhr der spätere Kläger in den Winterurlaub nach Arosa und das mit Sommerreifen. Es kam zu einem Unfall, da die Fahrbahn glatt war.
Allerdings lehnte die Vollkaskoversicherung eine Schadensübernahme ab. So kam es zur Klage gegen die Vollkaskoversicherung.
Durch das Landgericht Frankfurt wurde die Klage gegen die Versicherung abgewiesen. Dieses Urteil wurde auch noch einmal bei einer Berufungsverhandlung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai bestätigt.
Kenntnis von den Witterungsverhältnissen
Gerade in Höhenlagen wie in Arosa, so sei allgemein bekannt, kommt es im Winter sehr oft zu extremen Änderungen der Witterungsverhältnisse. So ist es wohl vorhersehbar gewesen, dass eine komplette Winterausrüstung nötig werden würde. Zur Winterausrüstung gehört in diesen so hoch gelegenen Bergregionen auf die Mitführung von Schneeketten. Dies ist in diesen Regionen sogar Pflicht. Erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Begründung.
Weiter hieß es, fährt man trotzdem mit Sommerreifen, so handle man leichtfertig und grob fahrlässig. Daraus ergebe sich nach §61 VVG eine Leistungsfreiheit der Versicherung.
Daraus folgt
Wer im Winter in der Schweiz und konkret in Arosa auf Sommerreifen unterwegs ist und dazu auch noch an den Hinterreifen des Fahrzeuges, für diese Reifenart nicht zugelassene Schneeketten montiert hat, dem kann die Vollkaskoversicherung die Leistung zu Recht verweigern.
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_3-U-18602
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