Kühlerschaden durch die Bordsteinkante!
Durch hartes Anfahren gegen einen starren Gegenstand, z.B. Bordsteinkante wurde bei einem Fahrzeug der Kühler beschädigt. Durch die Beschädigung verlor der Wagen an Kühlflüssigkeit, das wiederum zu einem Motorschaden führte. Die Autofahrerin verklagte Ihre Vollkasko, da diese sich weigerte für den Schaden aufzukommen. Der Versicherer hatte argumentiert, dass es sich um einen unversicherten „Betriebsschaden“ handele.
Rechtsprechung: Die Vollkasko muss bezahlen!
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Klägerin: "Die Beschädigung eines Fahrzeugs durch das ungewollte Anfahren gegen einen starren Gegenstand ist ein unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, also gleichzustellen mit einem Unfall". "Deshalb komme es nicht darauf an ob es sich um eine Bordsteinkante, ein auf der Fahrbahn liegender Gegenstand, ein Zaun, Baum oder Ähnliches handele."
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