Geschrieben von zdv

Die Reisegepäck-Versicherung und worauf es ankommt

In der Urlaubszeit kommt es vermehrt zu Reisegepäck-Diebstählen. Aber auch unabhängig von der Urlaubszeit sind die persönlichen Gegenstände nicht wirklich sicher. Wie der ADAC erklärte, werden sehr viele Gegenstände aus den verschiedensten Fahrzeugen gestohlen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, auf die Autofahrer dringend achten sollten, wenn sie eine Reisegepäck-Versicherung abschließen möchten.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer, kurz auch GDV genannt, weist darauf hin, dass die Assekuranz weltweit Schäden ersetzt, die durch die Zerstörung, den Verlust und auch durch die Beschädigung von Reisegepäck entstanden sind. Nicht in jedem Fall sind persönliche Gegenstände und das Urlaubsgepäck, welches sich in einem parkenden Auto oder auf einem Campingplatz befindet, versichert.

Hierfür gibt es einige Bedingungen, die dringend eingehalten werden müssen. Beispielsweise muss der Schaden am Tage zwischen 6 und 22 Uhr geschehen sein oder aber das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage geparkt haben. Allerdings sind bis zu zwei Stunden Fahrtunterbrechungen während der Nacht sehr wohl versichert. Wer diese Bedingungen nicht beachtet, wird nicht mehr als 250 Euro Entschädigung erhalten.

Schmuck, Film- und Fotoausrüstungen, Pelze und auch tragbare PC´s sind allerdings bis zu einem Drittel der Versicherungssumme versichert. Jedoch besteht überhaupt kein Versicherungsschutz, wenn sich die Gegenstände in einem unbeaufsichtigten Auto oder aber Wasserfahrzeug befinden oder wenn Wertgegenstände als Reisegepäck angegeben wurden.

Eine durchgehende Anwesenheit der versicherten Person ist in diesem Fall erforderlich. Ist dies nicht möglich, muss der Versicherte eine Vertrauensperson beauftragen, beim Auto zu bleiben, wie beispielsweise einen Parkplatzwächter. Wird das Dachgepäck gestohlen, gibt es von der Versicherung dann eine Entschädigung, wenn dieses auch tatsächlich genügend gegen Diebstahl abgesichert wurde.

In der Regel sind Surfbretter und Fahrräder generell von der Versicherung ausgeschlossen. Im Übrigen müssen diese Dinge aber durch ein starkes Seil aus Spezialstahl, mit einem Durchmesser von mindestens fünf Millimetern gesichert sein, sowie mit einem Schloss abgeschlossen sein. Üblicherweise sind Gegenstände wie Fahrkarten, Kontaktlinsen, Brillen, Netzkarten, Geld, Wertpapiere, Dokumente und Handys nicht versichert.

Außerhalb des Fahrzeugs, wie beispielsweise an Flugschaltern soll das Reisegepäck nicht einmal eine Sekunde aus den Augen gelassen werden, so das Berliner Kammergericht (Az 6 U 874/73). Vom Oberhausener Amtsgericht wird sogar verlangt, dass das Gepäck stetig vor sich hergeschoben wird und das Münchener Landgericht fordert ununterbrochenen Körperkontakt zum Gepäck.

Auch auf die Versicherungssumme muss gut geachtet werden, denn diese muss selbstverständlich dem tatsächlichen Wert des Reisegepäcks entsprechen. Wird mehr Gepäck mitgeführt, wie in der Versicherung angegeben, muss damit gerechnet werden, dass die Leistung der Versicherung gekürzt wird, weil es sich in diesem Fall um Unterversicherung handeln würde. Im Krieg oder bei Beschädigung des Gepäcks tritt die Assekuranz allerdings nicht ein. Ebenfalls ist das Reisegepäck nicht bei Beschlagnahme von hoher Hand oder durch Schäden von Kernenergie versichert. Wenn sämtliche Vorsichtsmaßnahmen eingehalten wurden, und das Gepäck dennoch gestohlen wurde, sollte unverzüglich die Polizei angerufen werden, um Anzeige zu erstatten, empfiehlt der ADAC.

Dieser Schritt soll auch dann gemacht werden, wenn es zur Folge hätte, dass sich die Reise verzögert. Im Übrigen verlangen die Bedingungen der Reisegepäck-Versicherungen, dass selbst bei einem Protokoll in fremder Sprache, wenigstens die Daten, die in Ziffern eingetragen sind, überprüft werden sollen und der Polizei eine Liste der gestohlenen Dinge überreicht wird. Sehr wichtig ist es zusätzlich, dass die Versicherung alle Gepäckdiebstähle zeitnah erfährt. Wer es der Versicherung zu spät meldet, bekommt ansonsten keine Entschädigung.

Kategorie: