Was ist ein Zweitwagen-Rabatt?
Genau wie beim Erstwagen, muss auch für den Zweitwagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Als Versicherungsnehmer hat man die Möglichkeit einen Zweitwagen-Rabatt in Anspruch zu nehmen, hierbei bekommt der Zweitwagen eine bessere SF-Klasse als üblich.
Oft bieten die Versicherungsgesellschaften einen Einstufung in die SF-Klasse ½ an, jedoch gibt es auch Versicherer die von Anfang an die SF-Klassen 2, 3 oder höher anbieten, aber max. zur SF-Klasse des Erstwagens. Gesetzlich geregelt ist die Sondereinstufung jedoch nicht, eine höhere Einstufung wie die Standartregelung (SF-Klasse ½) hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften ab. Oft gewähren Versicherungen hier einen guten Rabatt wenn der Erstwagen ebenfalls bei der gleichen Gesellschaft versichert ist, zwingend notwendig ist es aber nicht.
Mögliche Bedingungen einer besseren Einstufung in einer höheren SF-Klasse:
- Ein Mindestalter für den Fahrzeugnutzer (z.B. 25 Jahre)
- Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein
- Versicherung des Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft sein
- Es müssen weitere Verträge der gleichen Gesellschaft bestehen