Was ist eine vorläufige Deckung?
Die vorläufige Deckung im Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung, gewährt dem Versicherten noch vor der ersten Prämie den vollen Versicherungsschutz. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges und ermöglicht es, dass dieses sofort nach der Zulassung in Betrieb genommen werden darf.
Die vorläufige Deckung ist im Sinne des VVG ein rechtlich selbständiger Vertrag der zeitlich begrenzt bzw. durch eine Kündigungsklauseln (temporäre Deckung) befristet ist. Die vorläufige Deckung endet bei Haftungsbeginn aus dem Hauptvertrag, beim endgültigem Scheitern der Vertragsverhandlungen, bei Widerruf des Antragstellers oder bei Nichteinlösung der Prämie.