Was ist ein Rabattretter bzw. Rabattschutz?
Der Versicherungsnehmer wird für jedes unfallfreie Jahr in eine vorteilhaftere Schadenfreiheitsklasse gegliedert, dies senkt den Beitrag der für den Versicherungsschutz entrichtet werden muss. Bei einem Schadensfall erfolgt normalerweise eine Rückstufung, was wiederum eine Steigerung des Beitrages nach sich zieht.
Bei einem Schadensfall können Sie nur eine Rückstufung verhindern indem Sie: A) Den Schaden selber zahlen! Oder B) Einen so genannten Rabattschutz besitzen!
Der Rabattschutz ist eine Klausel im Vertrag (AVB) das dem Versicherungsnehmer einen Schaden einräumt, ohne das eine Zurückstufung der Schadenfreiheitsklassen erfolgt. Beim Rabattretter hingegen erfolgt eine Rückstufung, allerdings ohne das sich die Versicherungsbeiträge erhöhen!
Der Rabattretter wird in Neuverträgen fast nicht mehr angeboten und in Altverträgen erst ab der Schadenfreiheitsklasse 25 vertraglich geregelt. Hinzu kommt das der Rabattretter nur einmalig angewendet werden kann. Für den Rabattschutz muss ein Aufpreis bezahlt werden und kann häufig erst ab einer bestimmten SF-Klasse gebucht werden.
Für beide Optionen (Rabattretter & -schutz) gibt es negative Auswirkung im Fall eines Versicherungswechsel. Ihren eingesetzten Rabattschutz bzw. -retter können Sie nicht mitnehmen, das bedeutet Sie werden von dem neuen Versicherer in die SF-Klasse einsortiert, wo Sie ohne einen Rabattschutz bzw. -retter wären.
Siehe auch:
>> Rückstufung der SF-Klasse