Was ist der Einzelfahrer-Rabatt?
Der Einzelfahrer-Rabatt (auch Alleinfahrer-Rabatt genannt) wird vom Kfz-Versicherer nur dann gewährt, wenn der Versicherte sich dazu entschieden hat das Fahrzeug ausschließlich selbst zu fahren. Dadurch erhält ein eine Vergünstigung (Preisnachlass bei der Prämienhöhe) die "Einzelfahrer-Rabatt" bezeichnet wird. Ausnahmen gibt es kaum, nur Notsituationen wie eine Person ins Krankenhaus fahren, gestatten einer anderen Person das Fahren des Fahrzeuges. Bei Verletzung des Vertrages gibt es eine Strafe, diese Vertragsstrafe wird in die Police eingefügt und ist dadurch ein vertraglicher Bestandteil. Des weiteren können hohe Kosten auf den Versicherten sowie auf den Fahrer zukommen, zum Beispiel bei einem Unfall da die Fahrt mit anderen Fahrern nicht versichert gewesen ist.
Als Alternative können auch weitere Fahrer vertraglich eingeschlossen werden, z.B. die Ehefrau oder der Freund. Dies spiegelt sich aber auch in der Prämienhöhe wieder, je mehr Personen mit eingeschlossen werden!