Was bedeutet eine arglistige Täuschung?
Eine Arglistige Täuschung im Bezug auf die Kfz-Versicherung besteht dann, wenn der Versicherungsnehmer beim Antrag auf Versicherungsschutz vorsätzlich falsche Angaben macht, sowie erhebliche Gefahrenumstände oder ein erhöhtes Risiko verschwiegen hat. Hier geht man von einer arglistigen Täuschung, weil der Versicherungsnehmer versucht hat, eine Annahme des Antrages in seinem Interesse zu erwirken. Kann der Versicherer nachweisen das ein solcher Fall vorliegt, kann diese den Vertrag für nichtig erklären, d.h. bei einem Schadensfall muss die Versicherung nicht bezahlen.