Worauf ist bei der Kündigung der Kfz-Versicherung zu achten

Wer einen Wechsel zu einem anderen Autoversicherer beabsichtigt, darf bei einer regulären Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht den Termin versäumen. Kfz-Versicherungen beginnen meist ab dem 1. Januar und enden am 31. Dezember. Es muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Der Versicherungsnehmer muss demnach bis zum 30. November seine Kündigung abgeschickt haben. Es gibt jedoch unterjährige Verträge, die nicht mit dem Kalenderjahr verknüpft sind. Die Laufzeit eines unterjährigen Vertrags beträgt 12 Monate. Wenn die Laufzeit zum Beispiel am 16. März beginnt, endet sie im darauffolgenden Jahr am 15. März. Der Vertrag muss bis zum 15. Februar gekündigt werden.

 

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten

Neben der fristgerechten Beendigung des Versicherungsvertrags gibt es die Möglichkeit des außerordentlichen Ausstiegs. Der Versicherungsnehmer kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Wenn die Beitragserhöhung aufgrund einer Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt, gilt diese allerdings nicht. Eine Erhöhung des Beitrags erschließt sich nicht immer auf den ersten Blick. Gelegentlich wird sie durch eine Änderung in der Schadensfreiheitsklasse verschleiert. Bei unfallfreier Fahrt nimmt der Schadenfreiheitsrabatt jährlich zu, so dass der Versicherte insgesamt weniger zahlt, obwohl der Beitrag zwischenzeitlich erhöht worden ist. Auch eine Umstufung der Typenklasse kann über eine Beitragserhöhung hinwegtäuschen. Jeder Versicherungsnehmer sollte daher genau darauf achten, wie die Prämie sich zusammensetzt. Ein Sonderkündigungsrecht hat der Versicherte auch nach einem Schadensfall. Hier sind ebenfalls Fristen einzuhalten. Wer von seiner Versicherung eine Beitragserhöhung mitgeteilt bekommt, kann nach Erhalt der Benachrichtigung innerhalb eines Monats kündigen. Erfolgt die Beendigung nach einem Schadensfalls, so muss innerhalb eines Monats nach Ende der Anerkennung der Leistungspflicht oder der Ablehnung des Versicherers gekündigt werden.

 

Formvollendet kündigen

Nicht nur die Frist muss bei einem Versichererwechsel gewahrt werden, auch das Kündigungsschreiben sollte formvollendet sein. Das beginnt bei der Betreff-Zeile. Sie sollte lauten: „Kündigung der Kfz-Versicherung“. Darunter werden sowohl die Nummer des Versicherungsscheins als auch das amtliche Kfz-Kennzeichen angegeben. Nicht vergessen werden darf die Angabe des Kündigungsgrundes, beispielsweise: „Sonderkündigungsrecht wegen Schadensfall“. Wichtig ist auch, dass um eine Bestätigung des Kündigungsschreibens gebeten wird. Nun fehlt nur noch das Datum und die Unterschrift des Versicherungsnehmers. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers ist ersichtlich, ob auch per Fax oder E-Mail gekündigt werden kann. Wer absolut sicher gehen will, der verschickt das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein. Damit kann der Versicherungsnehmer bei Unstimmigkeiten leicht nachweisen, dass er gekündigt hat. Wer den Versicherer wechseln will, darf das nicht am letzten Tag der vorgesehenen Frist tun. Es gilt nicht der Poststempel auf dem Briefumschlag, sondern das Eingangsdatum beim Versicherer.

 

Wie gelingt der Wechsel?

Die Einhaltung der Kündigungsfrist und ein formgerechtes Schreiben an den Versicherer sind die besten Voraussetzungen für das Gelingen eines Versicherungswechsels. Wer Wechselabsichten hegt, sollte sich zuvor aber umfassend informieren und seiner bisherigen Versicherung erst dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherungsunternehmen einen Vertrag unterschrieben hat. Autofahrer, die mit einem unversicherten Fahrzeug unterwegs sind, droht die Zwangsabmeldung und ein Bußgeld.

Bei einem Unfall trägt der Fahrzeughalter allein den Schaden. Im Internet bieten zahlreiche Portale ihre Dienste an. Hier kann der wechselwillige Autofahrer in aller Ruhe vergleichen. Es müssen Daten wie Alter und Marke des zu versichernden Fahrzeugs eingegeben werden. Auch die Nutzungsdaten wie zum Beispiel die jährliche Kilometerleistung spielen bei der Ermittlung des passenden Versicherers eine Rolle. Alter und Parkmöglichkeiten sind ebenfalls Angaben, die von den Vergleichsportalen herangezogen werden.

Wichtig ist auf jeden Fall, sich bei verschiedenen Portalen zu informieren, da nicht immer ersichtlich, ob ein Vergleichsportal nicht vielleicht bestimmte Interessen verfolgt. Ein Punkt, der bei einem Versicherungswechsel beachtet werden muss, ist die Schadenfreiheitsklasse. Verbraucherschützer raten, dass der Versicherungsnehmer sich von dem bisherigen Versicherer schriftlich die Schadenfreiheitsklasse bestätigen lässt, die der neuen Versicherung gemeldet wird.

 

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Worauf muss beim Abschluss einer Kfz-Versicherung geachtet werden?

Versicherung VertragsabschlussWer auf der Suche nach einer Versicherung für sein Kraftfahrzeug ist, dem steht eine Fülle von Produkten zur Auswahl. Das beginnt bei Angeboten, die lediglich die gesetzliche Mindestsumme beinhalten, und endet noch lange nicht bei verschiedenen Kombi-Produkten.

Wichtig ist, vor dem Abschluss den genauen Leistungsumfang eingehend zu prüfen. Was wird tatsächlich gebraucht? Was ist eventuell überflüssig? Grundsätzlich sind die gesetzlichen Deckungssummen ausreichend bemessen.

Sollte aber bei einem Unfall ein hoher Sach- oder Personenschaden entstehen, können die Mindestsummen nicht ausreichen. Um dem vorzubeugen, bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen einen höheren Basistarif an, damit der Kunde im Ernstfall finanziell auf der sicheren Seite ist. Der Aufschlag dafür ist relativ gering. Wer bereit ist, mehr zu zahlen, der kann Komfort-Tarife beim Abschluss wählen, bei denen Deckungen bis zu 100 Millionen Euro üblich sind. Personenschäden werden bei diesen Premium-Produkten mit einer Summe bis zu 8 Millionen Euro abgesichert.

 

Vor dem Abschluss Leistungsumfang prüfen!

Es gibt viele Faktoren eine Versicherung die den Preis und natürlich auch den Leistungsumfang beeinflussen. So gibt bieten die meisten Versicherungen zahlreiche Rabatte an mit denen sich der Beitrag senken lassen. Mit sog. Zusatzversicherungen, kann man seinen Versicherungvertrag erweitern um so den perfekten Rundumschutz fürs eigene Fahrzeug zu bekommen.

 

Auf grobe Fahrlässigkeit verzichten

Grobe Fahrlässigkeit kann dem Autofahrer von dem Versicherer mit 5.000 Euro in Rechnung gestellt werden. Zum Beispiel dann, wenn eine Ampel bei Rot überfahren wurde. Mittlerweile gibt es Produkte, bei denen die Versicherung auf diesen Passus verzichtet. Ausnahmen sind Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht werden.

 

Unfälle mit Tieren

Unfall mit TierEine Teilkaskoversicherung beinhaltet, dass der Versicherer gegen Schäden versichert ist, wenn er mit seinem Fahrzeug mit einem Reh oder Wildschwein kollidiert. Dagegen geht er bei Basistarifen bei Zusammenstößen mit Pferden oder Kühen in der Regel leer aus. Wer überwiegend in ländlichen Regionen unterwegs ist, kann sich mit einer Kaskoversicherung gegen Tierunfälle aller Art absichern. Premium-Tarife im Teilkaskobereich decken diese Schäden ebenfalls ab.

Mehr zum Thema: >> Wildschaden

 

Kfz-Versicherung mit Neupreisentschädigung

Wer seinen Neuwagen versichern will, der sollte über eine Kfz-Versicherung nachdenken, die eine sogenannte Neupreisentschädigung beinhaltet. Bei einem Totalschaden oder bei Diebstahl des Wagens übernimmt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern zahlt den tatsächlichen Neupreis des Fahrzeugs. Allerdings erlischt die Laufzeit nach einer gewissen Zeit. Versicherungsnehmer sollten auf einen zeitlichen Umfang der Neupreisentschädigung achten, der wenigstens 12 bis 18 Monate beträgt. Bei dieser Art der Versicherung dürfen wirklich nur fabrikneue Autos versichert werden. Außerdem muss der Versicherte der Erstbesitzer des Fahrzeugs sein.

 

Sparen mit Werkstattbindung

Auto- WerkstattbindungDie Werkstattbindung ist eine weitere Variante, um bei der Kfz-Versicherung Geld zu sparen. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, im Schadensfall die Dienste einer Werkstatt in Anspruch zu nehmen, die Partner des Versicherers ist. Neben einem Beitragsrabatt gehören zum Service oft Annehmlichkeiten wie ein kostenloser Bring- und Holdienst.

 

All-Inclusive-Paket

Wer sich aller Sorgen entledigen will, scheint mit einem All-Inclusive-Angebot bei der Kfz-Versicherung auf der sicheren Seite zu sein. Dabei ist zu prüfen, ob wirklich alle Eventualitäten abgedeckt sein müssen. Jede Gefahrenabdeckung erhöht den Versicherungsbetrag. Deshalb ist es ratsam und wesentlich günstiger, sich selbst nach persönlichen Notwendigkeiten die Bausteine zusammenzustellen.

 

Rabattschutz

Damit der Rabatt im Schadensfall nicht verloren geht, kann im Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel eingefügt werden. Dieser kostenpflichtige Zusatz bewahrt zwar nicht davor, nach einem Unfall zurück gestuft zu werden, die Rückstufung bleibt aber ohne finanziellen Konsequenzen. Bei einem Wechsel zu einem anderer Versicherer zählt der gerettete Rabatt jedoch nicht.

Mehr zum Thema: >> Rabatte

 

Schutz bei einer Panne!

AutopanneWer mit seinem Auto mit einer Panne liegenbleibt, benötigt einen Pannendienst. Dazu bieten die Autoversicherer einen Schutzbrief, der diese Leistungen beinhaltet. Kraftfahrer, die bereits Mitglied in einem Automobilclub sind, benötigen diese Zusatzleistung bei der Kfz-Versicherung nicht, da sie durch ihre Mitgliedschaft bei einer Panne umfassend geschützt sind.

Mehr zum zum Thema: >> Kfz-Schutzbrief

 

Schutz der Mitfahrer!?

Eine Insassen-Unfallversicherung sichert die Mitfahrer in einem Auto im Schadensfall ab. Allerdings sichert die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bereits den größten Teil der Leistungen ab. Wer als Fahrer sich gegen die Folgen eines Unfalls versichern will, kann dies auch über eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung tun.

Mehr zum Thema: >> Insassenschutzversicherung

 

Wie die Typenklasse sich auf den Beitrag der Haftpflicht auswirkt!

Bis zum Jahr 1996 war die Motorleistung in KW der Maßstab bei der Höhe des Jahresbeitrags für die Kfz-Versicherung. Das galt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. Damals gingen die Versicherer noch davon aus, dass Autos mit einer stärkeren PS-Leistung mehr Unfälle verursachen. Da diese Einschätzung nicht zutreffend war, führten die Versicherungen zur Beitragsberechnung die Typenklasse des Fahrzeugs ein. Bei den Typklassen werden die Unfallstatistiken herangezogen. Sie geben darüber Aufschluss welcher Fahrzeugtyp an Unfällen beteiligt ist. Ein Auto, das zum Beispiel in die Typklasse 20 eingestuft ist, hat laut Statistik eine höhere Unfallquote als ein Wagen der Typklasse 10. Ältere Fahrzeuge werden im Vergleich zu Neuwagen höher eingestuft. Das erklärt sich dadurch, dass preisgünstige Gebrauchtwagen eher von jüngeren Fahrern bevorzugt werden. Fahranfänger sind öfters in Unfälle verwickelt. Typklassen werden jährlich zum 1. Oktober aktualisiert. Die Bewertung der Typklassen erfolgt durch unabhängige Treuhänder. Für den Versicherungsnehmer kann das bedeuten, dass er nach einer veränderten Bewertung einen höheren Beitrag zahlen muss, obwohl er selbst unfallfrei war. Deshalb steht dem Versicherten bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Mehr zum Thema: Typenklassenverzeichnis

 

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Wie ermittelt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherungsbeitrag?

Versicherungsbeitrag ermittelnFür viele Autofahrer ist die Beitragsermittlung der Versicherer ein Buch mit sieben Siegel. In der Tat spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Grundsätzlich ist jedes Automodell in Deutschland einer Typenklasse zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt durch die Versicherer und berücksichtigt bestimmte Erfahrungswerte. Welches Automodell wird zum Beispiel besonders häufig gestohlen? Gibt es Fahrzeuge, die öfters als andere in Unfälle verwickelt sind.

Zur Ermittlung der Werte wird die jährliche Schadensstatistik verwendet. Die Einteilung in der Haftpflichtversicherung erfolgt in die Typenklassen zehn bis 25, während die Teilkaskoversicherung die Klassen zehn bis 33 kennt und die Vollkaskoversicherung in Typenklassen von zehn bis 34 bemessen ist. Für den Versicherten gilt: Je höher die Typenklasse für sein Kraftfahrzeug ist, desto höher ist der Beitrag, den er zahlen muss.

 

Kfz-Versicherung und Wohnort

Regional - HaftpflichtNeben der Typenklasse kennen die Versicherer auch eine Regionalklasse, die ebenfalls ein Faktor bei der Beitragsermittlung darstellt. Ermittelt wird die Regionalklasse vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Verband stützt sich dabei auf die Unfallhäufigkeit in einer Region. Ebenso werden das Fahrverhalten sowie die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge und die vorherrschenden Straßen- und Witterungsverhältnisse eines Gebietes berücksichtigt. Aus diesen statistischen Zahlen ergeben sich die Regionalklassen, von denen für die Haftpflicht zwölf existieren. Bei der Teilkasko gibt es 16 und für die Vollkasko neun Regionalklassen. Auch hier verhält es sich wie bei den Typenklassen: Je niedriger die Regionalklasse ist, umso günstiger ist der Beitrag für den Versicherten. Wer im Osten Deutschlands wohnt, kommt dabei besser weg als jemand, der in Süddeutschland beheimatet ist, denn im Süden der Republik fällt die Schadensbilanz schlechter aus. Entsprechend niedriger wird der Versicherungsbeitrag angesetzt.

 

Die zehn teuersten Regionen für Kfz-Haftpflichtversicherungsnehmer!

  1. Augsburg (Bayern)
  2. Wiesbaden (Hessen)
  3. Kaufbeuren (Bayern)
  4. Nürnberg (Bayern)
  5. Berlin (Berlin)
  6. Offenbach (Hessen)
  7. Hamburg (Hansestadt Hamburg)
  8. Völkingen (Saarland)
  9. Kempten / Allgäu (Bayern)
  10. München (Bayern)

 

Die zehn günstigsten Regionen!

  1. Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg)
  2. Prignitz (Brandenburg)
  3. Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen)
  4. Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg)
  5. Elbe-Elster (Brandenburg)
  6. Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern)
  7. Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern)
  8. Uckermark (Brandenburg)
  9. Emden (Niedersachsen)
  10. Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern)

Siehe auch:
>> Regionalstatistik

 

Sparen mit der Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse, im Jargon der Versicherer SF-Klasse genannt, beeinflusst ebenfalls die Beitragshöhe der Versicherung. Wer hier mit einer hohen Zahl eingestuft wird, darf sich freuen, denn das ist ein Zeichen dafür, dass er lange Zeit schadenfrei unterwegs war. Jedes Jahr ohne Schaden wird von dem Versicherer mit einem Rabatt belohnt. Wer mit Umsicht sein Fahrzeug lenkt und das nötige Glück hat, der erhält einen entsprechend hohen Schadenfreiheitsrabatt. Wenn die Versicherung wegen eines Unfalls zahlen muss, erfolgt im nächsten Kalenderjahr automatisch die Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse. Fahranfängern werden von vornherein niedrig eingestuft. Das lässt sich umgehen, wenn die Führerscheinneulinge ihr Fahrzeug beim aktuellen Tarif der Eltern als Zweitwagen versichern lassen.

 

Die weichen Faktoren beim Versicherungsbeitrag

Die sogenannten weichen Faktoren sind bei der Beitragsermittlung ebenfalls ausschlaggebend. Diese Kriterien werden von den Versicherungen selbst bestimmt und reichen vom Lebensalter des Fahrers bis zur jährlichen Fahrleistung. Wer über 23 Jahren alt ist, kommt besser weg als jüngere Fahrer. Wenigfahrer werden ebenso belohnt wie alle, die eine Garage für ihr Auto nachweisen können. Bei einer Voll- oder Teilkaskoversicherung kann außerdem Geld gespart werden, wenn der Autofahrer sich zu einer Selbstbeteiligung entschließt. Je höher der Betrag ist, der im Schadensfall aus eigener Tasche gezahlt wird, umso niedriger fällt der Versicherungsbetrag aus. Wenn der Versicherer mit dem Eigenanteil den Schaden komplett ausgleichen kann, behält er sogar seinen Schadenfreiheitsrabatt.

 

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Was bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Haftpflicht Leistung!Neben Sach- und Vermögensschäden haftet der Versicherer auch dann, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Im Rahmen der bestehenden Deckungssumme ist der Versicherer verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu bezahlen. Das gilt auch dann, wenn dem Versicherten eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst bei Trunkenheit des Fahrers kann die Versicherung sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen. Jedoch steht ihr zu, in Fällen der Fahrlässigkeit den Fahrer mit einem Betrag bis zu 5.000 Euro an der Tilgung des Schadens zu beteiligen. Neben Alkoholfahrten zählen dazu auch Fahrerflucht und die unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs. Wenn ein Autofahrer vorsätzlich einen Unfall verursacht hat, ist die Versicherung absolut frei von Zahlungsverpflichtungen und nicht mehr an die vereinbarte Deckungssumme gebunden.

 

Haftpflicht - Deckungssumme erhöhen!

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme kann grundsätzlich höher ausfallen. Die Bedingungen dazu variieren und hängen letztendlich auch von den Ansprüchen des Versicherungsnehmers ab. Allerdings bedeutet eine erhöhte Deckungssumme, dass sich auch der Beitrag entsprechend erhöht. Wenn der Schaden die Deckungssumme übersteigt, dann muss der Versicherte in jedem Fall die Differenz selbst zahlen.

Deckungssumme PersonenschadenGerade bei Personenschäden kann es passieren, dass die vorgeschriebene Mindestsumme von 50.000 Euro nicht ausreichend ist. Die Versicherung übernimmt bis zu dieser Höhe sämtliche Kosten für Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Genesungskuren und eventuell notwendige Hilfsmittel.

Renten, die wegen Berufsunfähigkeit beziehungsweise Invalidität nach einem Personenschaden anstehen, sind ebenfalls durch die Haftpflicht abgedeckt. Die erforderlichen Reparaturkosten für Schäden am Fahrzeug des anderen Verkehrsteilnehmer werden ebenso übernommen wie die Kosten die bei einem Totalschaden für eine Neuanschaffung erforderlich sind.

Vermögensschäden und Schmerzensgeld zählen ebenfalls zum Leistungskatalog der Versicherung. Dagegen sind sämtliche Schäden ausgeschlossen, die den Versicherungsnehmer betreffen. Eine Besonderheit der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge besteht darin, dass die Versicherung auch dann eine Schadensregulierung vornehmen kann, wenn es nicht dem Wunsch des Versicherungsnehmers entspricht. Allerdings hatte der Versicherte in diesem Fall das Recht auf eine außerordentliches Kündigungsrecht. Der Geschädigte muss sich mit seinen Ansprüchen nicht zuerst an den Versicherungsnehmer wenden. Er kann seine Forderungen direkt an die Versicherung richten.

 

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Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Was ist eine Haftpflichtversicherung?Mit einfachen Worten: Bei der Kfz-Hafpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die Eintritt wenn der Versicherte einen Unfall baut und die Gegenpartei einen Schadensersatzanspruch stellt! Die Hafptflicht schreitet hier ein und kommt für den Schaden (Personen- & Sachschäden) des Geschädigten auf, nicht aber für den Schaden am eigenen Fahrzeug!

 

Das solltest du über die Haftpflicht wissen:

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Kfz HaftpflichtversicherungEine Kfz-Haftpflichtversicherung braucht jeder, der mobil mit dem eigenen Auto, einem Motorrad oder einem Moped auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Wer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, kann darauf bauen, dass seine Versicherung für die entstandenen Personen- und Sachschäden aufkommt.

Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit ist sichergestellt, dass die Opfer eines Unfalls auch dann den Schaden bezahlt bekommen, wenn der Verursacher nicht in der Lage ist dafür einzustehen. Der Gesetzgeber hat eine Mindestdeckung vorgeschrieben. Sie liegt bei Personenschäden bei mindestens 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden ist eine Mindestsumme von 1.000.000 Euro festgelegt.

Entstehen Vermögensschäden, die weder im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Sachschaden oder einem Personenschaden stehen, dann hat der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme von 50.000 Euro vorgesehen. Eigene Schäden sind durch die gesetzliche Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

 

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